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   Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01 P, C-3/01 P   

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https://dejure.org/2003,16783
Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01 P, C-3/01 P (https://dejure.org/2003,16783)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.05.2003 - C-2/01 P, C-3/01 P (https://dejure.org/2003,16783)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - C-2/01 P, C-3/01 P (https://dejure.org/2003,16783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    BAI / Bayer und Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Bundesverband der Arzneimittel-Importeure eV und Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bayer AG.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Paralleleinfuhren - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Begriff .Vereinbarung zwischen Unternehmen - Beweis für das Vorliegen einer Vereinbarung - Arzneimittelmarkt

  • EU-Kommission

    Bundesverband der Arzneimittel-Importeure eV und Kommission der Europäischen Gemeinschaften geg

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 24.10.1995 - C-70/93

    Bayerische Motorenwerke / ALD

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01
    - das Urteil Bayerische Motorenwerke, das die an die eigenen Vertragshändler gerichtete Aufforderung eines Kraftfahrzeugherstellers, "nur dann ... an herstellerunabhängige Leasinggesellschaften [zu] liefern, wenn [die] Fahrzeuge Leasingnehmern zur Verfügung gestellt werden, die ihren Sitz im Vertragsgebiet des betreffenden Händlers haben" (57) .

    Obwohl die Gedankenführung des Gerichtshofes im Urteil Bayerische Motorenwerke weniger klar ist, scheinen mir hier die gleichen Überlegungen zugrunde zu liegen.

    48 - Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1995 in der Rechtssache C-70/93 (Bayerische Motorenwerke, Slg. 1995, I-3439).

    59 - Urteil in der Rechtssache Bayerische Motorenwerke, Randnr. 16.

  • EuGH, 17.09.1985 - 25/84

    Ford / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01
    42 und 43) und vom 28. März 1998 in der Rechtssache C-8/95 P (New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175, Randnr. 28).

    47 - Urteil des Gerichtshofes vom 17. September 1985 in den verbundenen Rechtssachen 25/84 und 26/84 (Ford/Kommission, Slg. 1985, 2725).

  • EuG, 26.10.2000 - T-41/96

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, IN DER DEM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01
    Gegenstand der vorliegenden Rechtssachen ist ein Rechtsmittel, das der Bundesverband der Arzneimittel-Importeure e.V. (im Folgenden: BAI) und die Kommission gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-41/96 (Bayer/Kommission; im Folgenden: das angefochtene Urteil) (2) eingelegt haben, mit dem die Entscheidung 96/478/EG der Kommission vom 1. Januar 1996 "in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag" (im Folgenden: "die angefochtene Entscheidung") (3) für nichtig erklärt wurde.

    2 - Slg. 2000, II-3383.

  • EuG, 07.07.1994 - T-43/92

    Dunlop Slazenger International Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01
    49 - Die Parteien verweisen in diesem Zusammenhang mehr oder weniger direkt auch auf einige Urteile des Gerichts, die sich der in den vorerwähnten Entscheidungen des Gerichtshofes niedergelegten Auslegung angeschlossen hätten (es handelt sich im Einzelnen um die Urteile vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger International, Slg. 1994, II-441, vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports Group, Slg. 1996, II-1799, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-62/98, Volkswagen, Slg. 2000, II-2707).
  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01
    49 - Die Parteien verweisen in diesem Zusammenhang mehr oder weniger direkt auch auf einige Urteile des Gerichts, die sich der in den vorerwähnten Entscheidungen des Gerichtshofes niedergelegten Auslegung angeschlossen hätten (es handelt sich im Einzelnen um die Urteile vom 7. Juli 1994 in der Rechtssache T-43/92, Dunlop Slazenger International, Slg. 1994, II-441, vom 11. Dezember 1996 in der Rechtssache T-49/95, Van Megen Sports Group, Slg. 1996, II-1799, und vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache T-62/98, Volkswagen, Slg. 2000, II-2707).
  • EuGH, 11.01.1990 - 277/87

    Sandoz Prodotti Farmaceutici / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01
    45 - Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 1990 in der Rechtssache C-277/87 (Sandoz prodotti farmaceutici, Slg. 1990, I-45, abgekürzte Veröffentlichung).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-49/92

    Kommission / Anic Partecipazioni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01
    76 - Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-49/92 P (Kommission/Anic, Slg. 1999, I-4125, Randnr. 96).
  • EuGH, 25.10.1983 - 107/82

    AEG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01
    46 - Urteil des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1983 in der Rechtssache 107/82 (AEG/Kommission, Slg. 1983, 3151).
  • EuGH, 15.07.1970 - 41/69

    Chemiefarma / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01
    54 - Siehe insoweit die - auch in dem angefochtenen Urteil herangezogenen - Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juli 1970 in der Rechtssache 41/69 (ACF Chemiefarma/Kommission, Slg. 1970, 661, Randnr. 112) und vom 29. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 209/78 bis 215/78 und 218/78 (Van Landewyck u. a./Kommission, Slg. 1980, 3125, Randnr. 86).
  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-2/01
    Um sicherzustellen, dass die selektiven Vertriebssysteme nur diesem Zweck dienen und nicht zur Erreichung von gemeinschaftsrechtswidrigen Zielen geschaffen oder benutzt werden, hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 25. Oktober 1977 (Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875) entschieden, dass diese Systeme zulässig sind, "sofern die Auswahl der Wiederverkäufer aufgrund objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgt, die sich auf die fachliche Eignung des Wiederverkäufers, seines Personals und seiner sachlichen Ausstattung beziehen, und sofern diese Voraussetzungen einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewandt werden".
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

  • EuG, 06.07.2000 - T-62/98

    DAS GERICHT BESTÄTIGT WEITGEHEND DIE REKORDGELDBUSSE GEGEN VOLKSWAGEN WEGEN

  • EuGH, 29.10.1980 - 215/78
  • EuGH, 29.10.1980 - 218/78
  • EuGH, 06.01.2004 - C-2/01

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EINE ANGEBLICHE

  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

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