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   Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83   

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https://dejure.org/1984,8711
Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83 (https://dejure.org/1984,8711)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.10.1984 - 231/83 (https://dejure.org/1984,8711)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1984 - 231/83 (https://dejure.org/1984,8711)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Henri Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers gegen Centre Leclerc, Toulouse, und Centre Leclerc, Saint-Orens-de-Gameville.

    Nationale Regelung der Treibstoffpreise

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.06.1982 - 95/81

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Ich verweise in diesem Zusammenhang unter anderem auf Ihr Urteil in der Rechtssache 95/81 (Kommission/Italien, Slg. 1982, 2187).

    Nach Randnummer 35 der Entscheidungsgründe in Ihrem Urteil Campus Oil werden solche Interessen jedoch als rein wirtschaftlicher Art angesehen, die eine Berufung auf Artikel 36 nicht rechtfertigen könnten, wobei Sie auch auf Ihr bereits genanntes Urteil in der Rechtssache 95/81 verweisen.

  • EuGH, 10.01.1985 - 229/83

    Leclerc / Au blé vert

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Mit Beschluß vom 1. August 1983 hat der Präsident des Tribunal de Commerce Toulouse Ihnen folgende Frage vorgelegt: "Sind die Artikel 3 Buchstabe f und 5 des Vertrages vom 25. März 1957 zur Gründung der EWG dahin auszulegen, daß sie es verbieten, durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebene Mindestpreise für den Tankstellenverkauf von Kraftstoffen - Benzin, Superkraftstoff und Dieselkraftstoff - an Verbraucher in einem Mitgliedstaat in Form eines Systems einzuführen, das jeden irgendeinem Staat der Gemeinschaft angehörenden Einzelhändler zur Einhaltung des festgesetzten Mindestpreises verpflichtet?" Auf den ersten Blick zeigt diese Fragestellung eine starke Ähnlichkeit mit derjenigen in der Rechtssache 229/83 (Leclerc), zu der Generalanwalt Darmon am 3. Oktober 1984 seine Schlußanträge vortrug.

    Für die Anwendbarkeit von Artikel 5 in Verbindung mit den Artikeln 85 und 86 EWG-Vertrag halte ich es mit Generalanwalt Darmon in seinen kürzlichen Schlußanträgen in der französischen Buchsache (Rechtssache 229/83) für entscheidend, ob es um eine "gemischte" oder "quasiöffentliche" Regelung geht oder um eine rein öffentlich-rechtliche.

  • EuGH, 10.07.1984 - 72/83

    Campus Oil

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Vollständigkeitshalber will ich zum Schluß noch auf Ihr Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83 (Campus Oil Limited u. a., Slg. 1984, 2727) eingehen.
  • EuGH, 05.04.1984 - 177/82

    Van de Haar

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Für Mindestpreisregelungen wird diese Regel insbesondere im Urteil Van Tiggele (Rechtssache 82/77, Slg. 1978, 25) näher verdeutlicht (vgl. aber für die Untersuchung von Mindesteinzelhandelspreisen von Tabakwaren anhand des Artikels 30 auch die Urteile in der Rechtssache Inno-ATAB, in der Rechtssache 90/82 (Kommission/Frankreich, Slg. 1983, 2011) und in den verbundenen Rechtssachen 177 und 178/82 (Van de Haar, Slg. 1984, 1797)).
  • EuGH, 04.10.1979 - 141/78

    Frankreich / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Wie Sie unter anderem in Ihren Urteilen in den Rechtssachen 78/70 (Deutsche Grammophon/Metro, Slg. 1971, 498, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe), 13/77 (Inno-ATAB, Slg. 1977, 2115, Randnrn. 30, 31, 36 und 37 der Entscheidungsgründe) und 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe) ausgeführt haben, folgt aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 jedoch, daß die in diesem Artikel niedergelegten Verpflichtungen zur Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten unter Umständen über anderswo festgelegte besondere rechtsverbindliche Verpflichtungen hinausgehen können.
  • EuGH, 16.11.1977 - 13/77

    INNO / ATAB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Wie Sie unter anderem in Ihren Urteilen in den Rechtssachen 78/70 (Deutsche Grammophon/Metro, Slg. 1971, 498, Randnr. 5 der Entscheidungsgründe), 13/77 (Inno-ATAB, Slg. 1977, 2115, Randnrn. 30, 31, 36 und 37 der Entscheidungsgründe) und 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923, Randnr. 8 der Entscheidungsgründe) ausgeführt haben, folgt aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 jedoch, daß die in diesem Artikel niedergelegten Verpflichtungen zur Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten unter Umständen über anderswo festgelegte besondere rechtsverbindliche Verpflichtungen hinausgehen können.
  • EuGH, 13.07.1966 - 56/64

    Consten und Grundig / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Auch nach Ihrer Rechtsprechung soll selbst eine beträchtliche Ausweitung des Handelsvolumens zwischen Mitgliedstaaten nicht ausschließen, daß der zwischenstaatliche Handel von einer Maßnahme beeinträchtigt wird (vgl. Urteil in den Rechtssachen 56 und 58/64, Grundig-Consten, Slg. 1966, 321, '389 f.).
  • EuGH, 23.11.1978 - 7/78

    Thompson

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    In diesem Zusammenhang verweist die Kommission insbesondere auf Ihr Urteil in der Rechtssache 7/78 (Thompson u. a., Slg. 1978, 2247, insbesondere Randnr. 34 der Entscheidungsgründe).
  • EuGH, 17.06.1981 - 113/80

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Insbesondere in Ihren Urteilen in den Rechtssachen 120/78 (Cassis de Dijon, Sig. 1979, 649) und 113/80 (Kommission/Irland, Slg. 1981, 1625, insbesondere Randnr. 10 der Entscheidungsgründe) haben Sie verdeutlicht, daß die zwingenden Gründe des öffentlichen Wohls, die der "rule of reason" zugrunde liegen, nur dann die Anwendbarkeit der Grundformel des Urteils Dassonville und damit des Artikels 30 selbst ausschließen können, wenn es wirklich um Maßnahmen geht, die unterschiedslos auf einheimische wie eingeführte Erzeugnisse Anwendung finden, in den Worten der Randnummer 7 Ihres Urteils Dassonville, um Maßnahmen, die auch faktisch keine verschleierte (unrechtmäßige) Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83
    Untersuchung anhand des Artikels 30 Seit dem Urteil in der Rechtssache Dassonville (Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837) ist nach Ihrer ständigen Rechtsprechung als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung anzusehen "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern".
  • EuGH, 21.06.1983 - 90/82

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

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