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   Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2001 - C-253/99   

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Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2001 - C-253/99 (https://dejure.org/2001,20375)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.01.2001 - C-253/99 (https://dejure.org/2001,20375)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - C-253/99 (https://dejure.org/2001,20375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bacardi

  • EU-Kommission PDF

    Bacardi GmbH gegen Hauptzollamt Bremerhaven.

    Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - Erstattung von Einfuhrabgaben - Zolltarifliche Abgabenbegünstigung - Nachträgliche Vorlage eines Echtheitszeugnisses - Änderung der in der Zollanmeldung angegebenen zolltariflichen Einreihung - Begriff des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2001 - C-253/99
    Dass Artikel 890 nicht unmittelbar für Maßnahmen nach Artikel 21 des Zollkodex gilt, wird durch das Urteil Söhl & Söhlke(24) bestätigt.

    Entsprechend der berechtigten Erwartung des vorlegenden Gerichts hat der Gerichtshof diesen Begriff inzwischen im Urteil Söhl & Söhlke(39) erläutert.

    10: - Siehe oben, Nr. 18.11: - Die Berufung der Klägerin auf Artikel 82 Absätze 1 und 3 der Durchführungsverordnung in ihrer derzeitigen Fassung ist wohl als Berufung auf Artikel 82 Absätze 1 und 3 der Durchführungsverordnung in der für den Sachverhalt maßgeblichen Fassung zu verstehen; siehe Nr. 23 und Fußnote 7.12: - Siehe oben, Nrn. 27 und 29.13: - Siehe oben, Nrn. 35 und 36.14: - Siehe oben, Nr. 37.15: - Siehe oben, Nr. 13.16: - Inzwischen hat der Gerichtshof in dieser Rechtssache entschieden; vgl. Urteil vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-48/98 (Söhl & Söhlke, Slg. 1999, I-7877).

    21: - Siehe oben, Nrn. 34 bis 37.22: - Siehe oben, Nr. 21.23: - Siehe oben, Nr. 11.24: - In der Rechtssache C-48/98 (Söhl & Söhlke, oben angeführt in Fußnote 15).

    39: - Rechtssache C-48/98, oben angeführt in Fußnote 15.40: - Siehe oben, Nr. 10 und Fußnote 5.41: - Nach der neuen Fassung von Artikel 905 kann die Entscheidungszollbehörde selbst entscheiden, ob die Abgaben erstattet oder erlassen werden, wenn der betreffende Betrag unter 50 000 ECU liegt.

  • EuGH, 25.02.1999 - C-86/97

    Trans-Ex-Import

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2001 - C-253/99
    L 297, S. 13.35: - Urteile des Gerichtshofes vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-86/97 (Trans-Ex-Import, Slg. 1999, I-1041, Randnr. 21) und vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98 (De Haan, Slg. 1999, I-5003, Randnr. 52).

    36: - Siehe oben, Nr. 32.37: - Siehe oben, Nr. 8.38: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-86/97 (Trans-Ex-Import, oben in Fußnote 34 angeführt, Randnrn.

    42: - Vgl. Urteil in der Rechtssache C-86/97 (Trans-Ex-Import, oben in Fußnote 34 angeführt, Randnrn.

    43: - Siehe oben, Nr. 32.44: - Siehe oben, Nr. 93.45: - Vgl. hierzu Urteil in der Rechtssache C-86/97 (Trans-Ex-Import), oben in Fußnote 34 angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2001 - C-253/99
    L 297, S. 13.35: - Urteile des Gerichtshofes vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-86/97 (Trans-Ex-Import, Slg. 1999, I-1041, Randnr. 21) und vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-61/98 (De Haan, Slg. 1999, I-5003, Randnr. 52).
  • EuGH, 23.02.1995 - C-334/93

    Bonapharma Arzneimittel / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2001 - C-253/99
    30: - Urteil des Gerichtshofes vom 23. Februar 1995 in der Rechtssache C-334/93 (Bonapharma, Slg. 1995, I-319, Randnr. 24).
  • FG München, 14.06.2005 - 14 K 787/03

    Bei Einspruch gegen den Steuerbescheid erstreckt sich der Prüfungsumfang bzw. die

    d) Etwas anderes ergibt sich nach Auffassung des erkennenden Senats auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 20. Juli 2004 VII R 99/00 (ZfZ 05, 15), in dem dieser unter Berufung auf das EuGH-Urteil vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 (ZfZ 04, 122) und die Schlussanträge des Generalanwalts vom 25. Januar 2001 zu C-253/99, Rdnr. 96; EuG-HE 2001, I-6493) entschieden hat, dass die zur Entscheidung über einen Erstattungsantrag berufenen Zollbehörden und Gerichte nicht nur berechtigt, sondern sogar von Amts wegen verpflichtet seien, einen Erstattungsantrag unabhängig von dem geltend gemachten Rechtsgrund umfassend auf alle Erstattungsgründe hin zu überprüfen, die nach dem Vorbringen des Antragstellers einschlägig sein könnten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Bestimmungen, insbesondere die Fristen für die Antragstellung, erfüllt seien.

    Außerdem könnten außergewöhnlichen Umstände, die eine Erstattung von Abgaben aus allgemeinen Billigkeitsgründen rechtfertigen können, auch dann vorliegen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Erstattung oder einen Erlass nach Art. 236 Abs. 1 ZK (Art. 2 VO Nr. 1430/79) nicht erfüllt sind (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2001 Rs. C-253/99, Rdnr. 54, ZfZ 01, 408).

    Diese Rechtsprechung kann nicht auf den hier zu entscheidenden Streitfall übertragen werden, da sich vorliegender Sachverhalt maßgeblich von den o.g. Urteilen des EuGH vom 27. September 2001 Rs. C-253/99 und vom 12. Februar 2004 Rs. C-337/01 zugrunde liegenden Sachverhalten unterscheidet.

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