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   Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13, C-130/13   

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https://dejure.org/2014,2475
Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13, C-130/13 (https://dejure.org/2014,2475)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.02.2014 - C-129/13, C-130/13 (https://dejure.org/2014,2475)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - C-129/13, C-130/13 (https://dejure.org/2014,2475)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kamino International Logistics

    Erhebung einer Zollschuld - Verteidigungsrecht - Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte - Unmittelbare Wirkung

  • EU-Kommission

    Kamino International Logistics

    Erhebung einer Zollschuld - Verteidigungsrecht - Grundsatz der Wahrung der Verteidigungsrechte - Unmittelbare Wirkung“

  • Wolters Kluwer

    Verteidigungsrechte und Anspruch auf rechtliches Gehör im zollrechtlichen Verwaltungsverfahren; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verteidigungsrechte und Anspruch auf rechtliches Gehör im zollrechtlichen Verwaltungsverfahren; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.09.2013 - C-383/13

    Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13
    Da der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil G. und R. ergangen ist, an dieser Lösung festgehalten hat, obwohl es sich um eine die Freiheit der Personen so stark beschränkende Maßnahme wie die Haftverlängerung eines Ausländers um sechs bis 18 Monate in Erwartung der Rückführung in sein Land handelte, glaube ich nicht, dass es im Rahmen eines Verfahrens, in dem es um rein finanzielle Fragen geht, anders sein kann.

    3 - Urteil vom 10. September 2013, G. und R. (C-383/13 PPU, Rn. 32).

    7 - Dies war auch die Position, die ich in der Rechtssache vertreten habe, in der das Urteil G. und R. ergangen ist und die die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger betraf.

    24 - Urteil G. und R. Hervorhebung nur hier.

  • EuGH, 18.12.2008 - C-349/07

    Sopropé - Zollkodex der Gemeinschaften - Grundsatz der Wahrung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13
    Was die Rolle des nationalen Richters betrifft, hat der Gerichtshof bereits im Urteil Sopropé klargestellt, dass es diesem obliegt, "sich zu vergewissern, dass die Frist, die die Verwaltung [für die Entgegennahme der Erklärungen der Betroffenen] demgemäß im Einzelfall eingeräumt hat, der besonderen Situation der betreffenden Person oder des betreffenden Unternehmens entspricht und dass sie es ihnen ermöglicht, ihre Verteidigungsrechte unter Beachtung des Effektivitätsgrundsatzes wahrzunehmen"(6).

    4 - Urteil vom 18. Dezember 2008, Sopropé (C-349/07, Slg. 2008, I-10369, Rn. 37).

    6 - Urteil Sopropé (Rn. 44).

    8 - Urteil Sopropé (Rn. 49).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-28/05

    Dokter u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13
    14 - Urteil vom 15. Juni 2006, Dokter u. a. (C-28/05, Slg. 2006, I-5431, Rn. 75).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-418/11

    TEXDATA Software - Gesellschaftsrecht - Niederlassungsfreiheit - Elfte Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13
    23 - Urteil vom 26. September 2013 (C-418/11, Rn. 85).
  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13
    25 - Urteil vom 10. Juli 1980 (30/78, Slg. 1980, 2229).
  • EuGH, 17.06.2010 - C-423/08

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13
    16 - Vgl. Urteil vom 17. Juni 2010, Kommission/Italien (C-423/08, Slg. 2010, I-5449).
  • EuGH, 08.03.2007 - C-44/06

    Gerlach - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Nachweis der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13
    10 - Urteil vom 8. März 2007 (C-44/06, Slg. 2007, I-2071).
  • EuGH - C-130/13 (anhängig)

    Datema Hellman Worldwide Logistics

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13
    In den beiden vor dem nationalen Gericht anhängigen Ausgangsverfahren reichten Zollspediteurinnen, und zwar die Kamino International Logistics BV in der Rechtssache C-129/13 und die Datema Hellmann Worldwide Logistics BV in der Rechtssache C-130/13 (im Folgenden: die Betroffenen), in den Jahren 2002 und 2003 im Auftrag desselben Unternehmens für bestimmte Waren, die als "Gartenpavillons/Festzelte und Seitenwände" beschrieben waren, Anmeldungen für die Abfertigung zum freien Verkehr ein.
  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13
    Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission/Kadi (C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, Rn. 99).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2014 - C-129/13
    5 - Urteil vom 22. November 2012, M. (C-277/11, Rn. 87 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2014 - C-166/13

    Mukarubega

    16 - Es ist durchaus überraschend, dass ein solches spezifisches Verfahren in der Richtlinie 2008/115 nicht vorgesehen ist, angesichts der bedeutsamen Auswirkungen, die eine Rückkehrentscheidung auf das Leben eines Menschen haben kann, während im Zoll- und Wettbewerbsrecht ein solches Verfahren zur Gewährleistung der Wahrung des Rechts auf Anhörung vorgesehen wurde! Vgl. zum Zollrecht Art. 22 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269, S. 1, Berichtigung ABl. 2013, L 287, S. 90) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamino International Logistics und Datema Hellman Worldwide Logistics (C-129/13 und C-130/13, EU:C:2014:94, Rn. 51 bis 57).

    51 - Vgl. meine Stellungnahme in der Rechtssache G. und R. (EU:C:2013:553, Rn. 47) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamino International Logistics und Datema Hellman Worldwide Logistics (EU:C:2014:94, Rn. 69).

    54 - Vgl. entsprechend meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamino International Logistics und Datema Hellman Worldwide Logistics (EU:C:2014:94, Rn. 72).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2014 - C-249/13

    Boudjlida

    26 - Es ist durchaus überraschend, dass ein solches spezifisches Verfahren in der Richtlinie 2008/115 nicht vorgesehen ist, angesichts der bedeutsamen Auswirkungen, die eine Rückkehrentscheidung auf das Leben eines Menschen haben kann, während im Zoll- und Wettbewerbsrecht ein solches Verfahren zur Gewährleistung der Wahrung des Rechts auf Anhörung vorgesehen wurde! Vgl. zum Zollrecht Art. 22 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269, S. 1, Berichtigung ABl. 2013, L 287, S. 90) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kamino International Logistics und Datema Hellman Worldwide Logistics (C-129/13 und C-130/13, EU:C:2014:94, Rn. 51 bis 57).
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