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   Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95   

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Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95 (https://dejure.org/1999,15543)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.03.1999 - C-388/95 (https://dejure.org/1999,15543)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. März 1999 - C-388/95 (https://dejure.org/1999,15543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Belgien / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Belgien gegen Königreich Spanien.

    Artikel 34 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 29 EG) - Verordnung (EWG) Nr. 823/87 - Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete - Ursprungsbezeichnungen - Verpflichtung zur Abfüllung im Erzeugungsgebiet - Rechtfertigung - Auswirkungen einer früheren Vorabentscheidung - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 27.03.1990 - 315/88

    Strafverfahren gegen Bagli Pennacchiotti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
    Dieses Ergebnis weicht meines Erachtens nicht von der Entscheidung des Gerichtshofes vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-315/88 (Bagli Pennacchiotti, Slg. 1990, I-1323) über die vom nationalen Gesetzgeber auferlegte Verpflichtung zur Herstellung von Qualitätsweinen im Anbaugebiet ab.

    24: - Slg. 1990, I-1323.

    In gleichem Sinne wie das Urteil Bagli Pennacchiotti siehe Urteil vom 18. Oktober 1988 in der Rechtssache 311/87 (Goldenes Rheinhessen, Slg. 1988, 6295), in dem der Gerichtshof die Bestimmungen der Verordnung Nr. 355/79 vom 5. Februar 1979 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste (ABl. L 54, S. 99) restriktiv dahin auslegte, daß die Verwendung der Angabe "Erzeugerabfüllung" "von der Voraussetzung abhängig ist, daß der gesamte Abfüllvorgang unter der tatsächlichen Leitung, der ständigen strengen Überwachung und der ausschließlichen Verantwortung [des Erzeugers] erfolgt" (Urteilstenor).

  • EuGH, 10.11.1992 - C-3/91

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
    Auch im Urteil Exportur äußerte sich der Gerichtshof dahin gehend, daß er das Ansehen eines Kennzeichens für relevant und schutzwürdig erachte.

    Zur Bestätigung dieser Auffassung weise ich darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil Exportur entschieden hat, daß ein Etikett mit der Angabe des Ursprungsorts des Erzeugnisses (wie es übrigens von der Richtlinie 79/112/EWG des Rates vom 18. Dezember 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür, ABl. 1979, L 33, S. 1, vorgesehen ist) als Schutz für die Wertschätzung einer geographischen Bezeichnung, die sich einer "hohen Wertschätzung" erfreut, nicht genügt, selbst wenn diese Angabe dazu dient, zwischen dem streitigen Erzeugnis und dem Erzeugnis zu unterscheiden, das bekanntermaßen mit einer bestimmten geographischen Bezeichnung in Verbindung gebracht wird.

    26: - Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91 (Exportur, Slg. 1992, I-5529, insbesondere Randnr. 28); siehe auch das dort angeführte Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181), in dem der Gerichtshof feststellte: "Soweit diese Bezeichnungen rechtlich geschützt sind, müssen sie dem Zweck dieses Schutzes genügen und namentlich nicht nur den Schutz der Belange der betroffenen Erzeuger vor unlauterem Wettbewerb gewährleisten, sondern auch den der Verbraucher vor irreführenden Angaben" (Randnr. 7), und die Schlußanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 24. Juni 1997 zum Urteil vom 8. August 1997 in der Rechtssache C-317/95 (Canadane Cheese Trading und Kouri, Slg. 1997, I-4681).

  • EuGH, 06.10.1987 - 118/86

    Openbaar Ministerie / Nertsvoederfabriek Nederland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
    16: - Siehe u. a. Urteil vom 6. Oktober 1987 in der Rechtssache 118/86 (Nertsvoederfabriek Nederland, Slg. 1987, 3883, Randnr. 11), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß "Artikel 34 ... insoweit anwendbar [ist], als die innerstaatliche Regelung infolge der den Erzeugern auferlegten Verpflichtung ... ein stillschweigendes Ausfuhrverbot enthält".
  • EuGH, 18.10.1988 - 311/87

    Goldenes Rheinhessen / Land Rheinland-Pfalz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
    In gleichem Sinne wie das Urteil Bagli Pennacchiotti siehe Urteil vom 18. Oktober 1988 in der Rechtssache 311/87 (Goldenes Rheinhessen, Slg. 1988, 6295), in dem der Gerichtshof die Bestimmungen der Verordnung Nr. 355/79 vom 5. Februar 1979 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste (ABl. L 54, S. 99) restriktiv dahin auslegte, daß die Verwendung der Angabe "Erzeugerabfüllung" "von der Voraussetzung abhängig ist, daß der gesamte Abfüllvorgang unter der tatsächlichen Leitung, der ständigen strengen Überwachung und der ausschließlichen Verantwortung [des Erzeugers] erfolgt" (Urteilstenor).
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
    25: - Urteil vom 23. Mai 1978 in der Rechtssache 102/77 (Slg. 1978, 1139, Randnr. 7).
  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
    Siehe auch Urteil vom 4. November 1997 in der Rechtssache C-377/95 (Parfums Christian Dior, Slg. 1997, I-6013, Randnrn.
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
    28: - Der Gerichtshof hat in dem Urteil vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3457) im einzelnen festgestellt: "Auch wenn auf der Verpackung steht, von wem die Ware umgepackt worden ist, kann nicht ausgeschlossen werden, daß eine unzureichende Aufmachung der umgepackten Ware dennoch den Ruf der Marke und damit ihres Inhabers schädigt.
  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
    26: - Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91 (Exportur, Slg. 1992, I-5529, insbesondere Randnr. 28); siehe auch das dort angeführte Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181), in dem der Gerichtshof feststellte: "Soweit diese Bezeichnungen rechtlich geschützt sind, müssen sie dem Zweck dieses Schutzes genügen und namentlich nicht nur den Schutz der Belange der betroffenen Erzeuger vor unlauterem Wettbewerb gewährleisten, sondern auch den der Verbraucher vor irreführenden Angaben" (Randnr. 7), und die Schlußanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 24. Juni 1997 zum Urteil vom 8. August 1997 in der Rechtssache C-317/95 (Canadane Cheese Trading und Kouri, Slg. 1997, I-4681).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
    Ähnlich hat der Gerichtshof auch im Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95 (Loendersloot, Slg. 1997, I-6227) entschieden, wo es zu der Frage der Neuetikettierung von Whiskyflaschen durch einen hierzu nicht ermächtigten Dritten heißt: "Nach Artikel 36 EG-Vertrag kann sich ein Markeninhaber auf das Markenrecht berufen, um einen Dritten daran zu hindern, vom Inhaber selbst auf von ihm auf den Markt gebrachten Erzeugnissen angebrachte, mit seiner Marke versehene Etiketten zu entfernen und anschließend wiederanzubringen oder zu ersetzen, selbst wenn dies den innergemeinschaftlichen Handel behindert.
  • EuGH, 08.08.1997 - C-317/95

    Canadane Cheese Trading und Kouri

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95
    26: - Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-3/91 (Exportur, Slg. 1992, I-5529, insbesondere Randnr. 28); siehe auch das dort angeführte Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74 (Kommission/Deutschland, Slg. 1975, 181), in dem der Gerichtshof feststellte: "Soweit diese Bezeichnungen rechtlich geschützt sind, müssen sie dem Zweck dieses Schutzes genügen und namentlich nicht nur den Schutz der Belange der betroffenen Erzeuger vor unlauterem Wettbewerb gewährleisten, sondern auch den der Verbraucher vor irreführenden Angaben" (Randnr. 7), und die Schlußanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 24. Juni 1997 zum Urteil vom 8. August 1997 in der Rechtssache C-317/95 (Canadane Cheese Trading und Kouri, Slg. 1997, I-4681).
  • EuGH, 04.03.1999 - C-87/97

    Consorzio per la tutela del formaggio Gorgonzola

  • EuGH, 13.12.1994 - C-306/93

    SMW Winzersekt / Land Rheinland-Pfalz

  • EuGH, 09.06.1992 - C-47/90

    Delhaize Frères / Promalvin u.a.

  • EuGH - C-377/95 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Onorati

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