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   Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-511/10   

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https://dejure.org/2012,4564
Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-511/10 (https://dejure.org/2012,4564)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - C-511/10 (https://dejure.org/2012,4564)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - C-511/10 (https://dejure.org/2012,4564)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    BLC Baumarkt

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - Gegenstände und Dienstleistungen, die gleichzeitig für steuerpflichtige Umsätze und befreite Umsätze genutzt werden - Vermietung eines Gebäudes zu Wohn- und Geschäftszwecken - Berechnung des Pro-rata-Satzes des ...

  • EU-Kommission

    BLC Baumarkt

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - Gegenstände und Dienstleistungen, die gleichzeitig für steuerpflichtige Umsätze und befreite Umsätze genutzt werden - Vermietung eines Gebäudes zu Wohn- und Geschäftszwecken - Berechnung des Pro-rata-Satzes des ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.12.2008 - C-488/07

    Royal Bank of Scotland - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-511/10
    Dieser Zweck besteht nach dem Urteil RBS, Randnr. 24, gerade darin, dass "den Mitgliedstaaten [unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Tätigkeiten des Steuerpflichtigen] ermöglicht werden soll, zu präziseren Ergebnissen zu gelangen".

    6 - C-488/07, Slg. 2008, I-10409, im Folgenden: Urteil RBS.

  • EuGH, 27.09.2001 - C-16/00

    Cibo Participations

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-511/10
    In diesem Fall ist der Vorsteuerabzug nach Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie nur für den Teil der Mehrwertsteuer zulässig, der auf den Betrag der erstgenannten - besteuerten - Umsätze entfällt (Urteile Abbey National, Randnr. 37, und vom 27. September 2001, Cibo Participations, C-16/00, Slg. 2001, I-6663, Randnr. 34)" (Randnr. 17).
  • EuGH, 29.10.2009 - C-174/08

    NCC Construction Danmark - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 19 Abs. 2 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-511/10
    12 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Oktober 2009, NCC Construction Danmark (C-174/08, Slg. 2009, I-10567, Randnr. 27).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-437/06

    Securenta - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerpflichtiger, der zugleich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-511/10
    13 - In diesem Sinne eindeutig geäußert hat sich der Gerichtshof beispielsweise im Urteil vom 13. März 2008, Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement (C-437/06, Slg. 2008, I-1597, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2015 - C-332/14

    Wolfgang und Wilfried Rey Grundstücksgemeinschaft GbR - Vorlage zur

    4 - Um den von Generalanwalt Cruz Villalón in Nr. 44 seiner Schlussanträge in der Rechtssache BLC Baumarkt (C-511/10, EU:C:2012:245) verwendeten Ausdruck aufzugreifen.

    21 - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache BLC Baumarkt (C-511/10, EU:C:2012:245, Nr. 44).

    22 - Nach den Worten von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache BLC Baumarkt (C-511/10, EU:C:2012:245, Nr. 52).

    27 - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache BLC Baumarkt (C-511/10, EU:C:2012:245, Nr. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2016 - C-378/15

    Mercedes Benz Italia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen -

    14 - Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache BLC Baumarkt (C-511/10, EU:C:2012:245, Nr. 33), der feststellt, dass die in Art. 19 der Sechsten Richtlinie vorgesehene allgemeine Regel des Vorsteuerabzugs "grundsätzlich eine gerechte und angemessen genaue Berechnung des schließlich abzugsfähigen Betrags" erlaubt.

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache BLC Baumarkt (C-511/10, EU:C:2012:245, Nr. 42).

    42 - Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwalt Cruz Villalón in der Rechtssache BLC Baumarkt (C-511/10, EU:C:2012:245, Nr. 29), der feststellt, dass die Abweichung nach Buchst. d "die Möglichkeit anderer Pro-rata-Sätze" voraussetzt.

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