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   Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84   

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https://dejure.org/1985,14810
Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84 (https://dejure.org/1985,14810)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.09.1985 - 299/84 (https://dejure.org/1985,14810)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. September 1985 - 299/84 (https://dejure.org/1985,14810)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Firma Karl-Heinz Neumann gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung.

    Verfall der Kaution - Rechtsgrundsatz der sachlichen Unbilligkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.06.1977 - 118/76

    Balkan Import Export / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84
    Der Gerichtshof habe indessen einen Anspruch auf Erlaß einer öffentlich-rechtlichen Geldforderung aus Gründen sachlicher Unbilligkeit verneint (Urteil vom 28. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76, Balkan-Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1977, 1177).

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 18. Juni 1977 in der Rechtssache 118/76 (Balkan-Import-Export/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1977, 1177) seinerzeit einen Grundsatz der sachlichen Unbilligkeit nach dem damaligen Stand des Gemeinschaftsrechts verneinen wollen.

    Zunächst sprechen hierfür auch nach meiner Meinung mutatis mutandis die Gründe, aus denen der Gerichtshof in der Rechtssache 118/76 (Balkan-Import- Export, Slg. 1977, 1177) die Anwendung eines Billigkeitsgrundsatzes für den Fall abgelehnt hat, daß dadurch die der Verordnung gemäße Anwendung wichtiger materiell-rechtlicher Vorschriften des Gemeinschaftsrechts (seinerzeit die Erhebung von Währungsausgleichsbeträgen bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus einem Drittland) beeinträchtigt würde.

  • EuGH, 01.10.1985 - 125/83

    OBEA / Corman

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84
    Wie ich jüngst in einer anderen Rechtssache (Rechtssache 125/83, Corman, Schlußanträge vom 9. Mai 1985, Abschnitt 4.4., wo es übrigens auch um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ging) noch einmal dargelegt habe, knüpft die Rechtsprechung des Gerichtshofes die Feststellung, daß eine festgesetzte Frist eine Ausschlußfrist sei, an sehr strenge Voraussetzungen.
  • EuGH, 20.02.1979 - 122/78

    Buitoni

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84
    Ich verweise hierzu beispielshalber für Kautionen auf die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 11/70 (IHG, Slg. 1970, 1125), 122/78 (Buitoni, Slg. 1979, 677) und vor allem.
  • EuGH, 28.03.1984 - 8/83

    Bertoli / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84
    Was Bußgelder gegen Stahlunternehmen anbelangt, so wurde eine Abweichung von dem von der Kommission angewandten festen Bußgeldtarif aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unter anderem als gerechtfertigt angesehen in den Rechtssachen 179/82 (Lucchini, Slg. 1983, 3083), 188/82 (Thyssen, Slg. 1983, 3721), 270/82 (Estel, Slg. 1984, 1195), 8/83 (Bertoli, Slg. 1984, 1649, wo von Gründen der Billigkeit die Rede ist) und 9/83 (Eisen und Metall, Slg. 1984, 2071).
  • EuGH, 27.05.1982 - 113/81

    Reichelt / Hauptzollamt Berlin-Süd

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84
    Zweitens bin ich mit der Kommission der Ansicht, daß auch aus der späteren Rechtsprechung, insbesondere aus dem Urteil in der Rechtssache 113/81 (Reichelt, Slg. 1982, 1957), keine so grundlegende Änderung des Standpunkts des Gerichtshofes herausgelesen werden kann, daß dies die Bejahung der zweiten Frage rechtfertigen könnte.
  • EuGH, 16.11.1983 - 188/82

    Thyssen AG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84
    Was Bußgelder gegen Stahlunternehmen anbelangt, so wurde eine Abweichung von dem von der Kommission angewandten festen Bußgeldtarif aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unter anderem als gerechtfertigt angesehen in den Rechtssachen 179/82 (Lucchini, Slg. 1983, 3083), 188/82 (Thyssen, Slg. 1983, 3721), 270/82 (Estel, Slg. 1984, 1195), 8/83 (Bertoli, Slg. 1984, 1649, wo von Gründen der Billigkeit die Rede ist) und 9/83 (Eisen und Metall, Slg. 1984, 2071).
  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84
    Ich verweise hierzu beispielshalber für Kautionen auf die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 11/70 (IHG, Slg. 1970, 1125), 122/78 (Buitoni, Slg. 1979, 677) und vor allem.
  • EuGH, 29.02.1984 - 270/82

    Estel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84
    Was Bußgelder gegen Stahlunternehmen anbelangt, so wurde eine Abweichung von dem von der Kommission angewandten festen Bußgeldtarif aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unter anderem als gerechtfertigt angesehen in den Rechtssachen 179/82 (Lucchini, Slg. 1983, 3083), 188/82 (Thyssen, Slg. 1983, 3721), 270/82 (Estel, Slg. 1984, 1195), 8/83 (Bertoli, Slg. 1984, 1649, wo von Gründen der Billigkeit die Rede ist) und 9/83 (Eisen und Metall, Slg. 1984, 2071).
  • EuGH, 29.04.1982 - 147/81

    Merkur GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Ericus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84
    Die Urteile in den Rechtssachen 147/81 (Merkur, Slg. 1982, 1389), 272/81 (Rumi, Sig. 1982, 4167) und 66/82 (Fromançais, Sig. 1983, 395) verneinen zwar in den dort zu entscheidenen Fällen eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, gehen aber ebenfalls von dessen Geltung aus.
  • EuGH, 16.05.1984 - 9/83

    Eisen und Metall Aktiengesellschaft / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.1985 - 299/84
    Was Bußgelder gegen Stahlunternehmen anbelangt, so wurde eine Abweichung von dem von der Kommission angewandten festen Bußgeldtarif aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unter anderem als gerechtfertigt angesehen in den Rechtssachen 179/82 (Lucchini, Slg. 1983, 3083), 188/82 (Thyssen, Slg. 1983, 3721), 270/82 (Estel, Slg. 1984, 1195), 8/83 (Bertoli, Slg. 1984, 1649, wo von Gründen der Billigkeit die Rede ist) und 9/83 (Eisen und Metall, Slg. 1984, 2071).
  • EuGH, 19.10.1983 - 179/82

    Lucchini / Kommission

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