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   Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09 P   

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https://dejure.org/2010,4426
Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09 P (https://dejure.org/2010,4426)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.10.2010 - C-352/09 P (https://dejure.org/2010,4426)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - C-352/09 P (https://dejure.org/2010,4426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    ThyssenKrupp Nirosta / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Wahl der Rechtsgrundlage - ...

  • EU-Kommission PDF

    ThyssenKrupp Nirosta (anciennement ThyssenKrupp Stainless) / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Wahl der Rechtsgrundlage - ...

  • EU-Kommission

    ThyssenKrupp Nirosta (anciennement ThyssenKrupp Stainless) / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Wahl der Rechtsgrundlage - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem Gemeinschaftsmarkt für Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl - Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission - Erlass einer neuen Entscheidung nach dem Auslaufen des EGKS-Vertrags - Wahl der Rechtsgrundlage - ...

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (55)

  • EuGH, 11.12.2007 - C-280/06

    DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE WETTBEWERBSREGELN KANN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09
    61 - Vgl. Urteile vom 16. November 2000, KNP BT/Kommission (C-248/98 P, Slg. 2000, I-9641, Randnr. 71), Cascades/Kommission (C-279/98 P, Slg. 2000, I-9693, Randnr. 78), Stora Kopparbergs Bergslags/Kommission (C-286/98 P, Slg. 2000, I-9925, Randnr. 37) und SCA Holding/Kommission (C-297/98 P, Slg. 2000, I-10101, Randnr. 25), sowie vom 11. Dezember 2007, ETI u. a. (C-280/06, Slg. 2007, I-10893, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    63 - In diesen Fällen sieht der Gerichtshof das Ziel, gegen die Wettbewerbsregeln verstoßende Verhaltensweisen zu ahnden und ihrer Wiederholung durch abschreckende Sanktionen vorzubeugen, als beeinträchtigt an (vgl. Urteil ETI u. a., Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    65 - Vgl. Urteil ETI u. a. (Randnr. 40).

  • EuGH, 29.06.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09
    49 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 29. Juni 2010, Kommission/Luxemburg (C-526/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    51 - Vgl. Urteil Kommission/Luxemburg (Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.02.2008 - C-450/06

    Varec - Öffentliche Aufträge - Klage - Richtlinie 89/665/EWG - Wirksame

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09
    44 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 2008, Varec (C-450/06, Slg. 2008, I-581), in dem der Gerichtshof hervorgehoben hat, dass Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar sind, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich so ausgelegt werden, dass sie grundsätzlich nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (Randnr. 27).

    45 - Als Ausnahme von dieser Regel vertritt der Gerichtshof die Ansicht, dass sich die materiell-rechtlichen Vorschriften dann auf vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte beziehen können, wenn die Prüfung ihres Wortlauts, ihrer Ziele oder ihres Aufbaus es zulässt, ihnen eine solche Wirkung zuzuschreiben (Urteil Varec).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-308/19

    Whiteland Import Export - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Kartelle -

    46 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nrn. 88 und 89), in denen es heißt: "Verfahrensvorschriften sollen für alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten gelten ... Das gilt jedoch nicht für die materiell-rechtlichen Vorschriften.

    Zu all diesen Verweisen vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nrn. 48 bis 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    53 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-683/21

    Nacionalinis visuomenes sveikatos centras

    Es müssen nicht alle Kriterien erfüllt sein, um einer Geldbuße strafrechtlichen Charakter zumessen zu können (vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2011 - C-272/09

    KME Germany u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell zur

    21 - Vgl. auch die Ausführungen von Generalanwalt Bot in seinen Schlussanträgen vom 26. Oktober 2010 in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, anhängig, Nrn. 48 bis 52 und die dort angeführte Rechtsprechung), denen ich mich in vollem Umfang anschließe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-489/10

    Bonda - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 - Ausschluss und Kürzung

    61 ff.) sowie die Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 26. Oktober 2010 in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta (früher ThyssenKrupp Stainless)/Kommission (C-352/09 P, Slg. 2010, I-2359, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2015 - C-231/14

    InnoLux / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

    29 - Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nrn. 48 bis 52 und die dort angeführte Rechtsprechung) und der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache KME Germany u. a./Kommission (C-272/09 P, EU:C:2011:63, Nr. 64).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-203/21

    DELTA STROY 2003

    26 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nrn. 51 und 161).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-450/19

    Kilpailu- ja kuluttajavirasto

    36 Vgl. zu diesem Punkt Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache ThyssenKrupp Nirosta/Kommission (C-352/09 P, EU:C:2010:635, Nrn. 48 bis 52) oder auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Schenker & Co. u. a. (C-681/11, EU:C:2013:126, Nr. 40) sowie ihre Stellungnahme zum Gutachten 2/13 (Beitritt der Union zur EMRK) (EU:C:2014:2475, Nr. 149).
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