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   Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04 P (https://dejure.org/2007,96054)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.02.2007 - C-355/04 P (https://dejure.org/2007,96054)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - C-355/04 P (https://dejure.org/2007,96054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Segi u.a. / Rat

    Rechtsmittel - Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Gemeinsame Standpunkte 2001/931/GASP, 2002/340/GASP und 2002/462/GASP - Maßnahmen gegenüber Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen ...

  • Wolters Kluwer

    Aufnahme der Vereinigung "Segi" in eine Liste terroristischer Gruppen; Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Aufnahme in eine Liste von terroristischen Gruppen wegen des Entstehens eines Schadens durch die Aufnahme; Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für die ...

  • Judicialis

    Satzung des Gerichtshofs Art. 56; ; Gemeinsamer Standpunkt 2001/931/GASP Art. 1; ; Gemeinsamer Standpunkt 2002/340/GASP Art. 1; ; Gemeinsamer Standpunkt 2002/462/GASP Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Rechtsmittel - Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Gemeinsame Standpunkte 2001/931/GASP, 2002/340/GASP und 2002/462/GASP - Maßnahmen gegenüber Personen, Vereinigungen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Segi u.a. / Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Segi u.a. / Rat

    Rechtsmittel - Europäische Union - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Gemeinsame Standpunkte 2001/931/GASP, 2002/340/GASP und 2002/462/GASP - Maßnahmen gegenüber Personen, Vereinigungen und Körperschaften, die an terroristischen Handlungen ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Segi u.a. / Rat

  • migrationsrecht.net (Zusammenfassung)

    EuGH weist Beschwerden gegen die Aufnahme von Gestoras Pro Amnistía und Segi in die Terrorliste zurück

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    EuGH weist Bewerden gegen die Aufnahme von Gestoras Pro Amnistía und Segi in die Terrorliste zurück

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.2.2007)

    Rechtsschutz der EU-Bürger // Klageweg gegen EU-Terrorliste eröffnet

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 7. Juni 2004 in der Rechtssache T-338/02, SEGI u. a./Rat der EU, mit dem die Klage der Rechtsmittelführer auf Ersatz des Schadens, der ihnen angeblich aufgrund der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
    Was die Union angeht, ist mit den Verträgen ein Rechtsschutzsystem geschaffen worden, in dem die Zuständigkeiten des Gerichtshofs nach Art. 35 EU im Rahmen von Titel VI des Vertrags über die Europäische Union weniger weit reichen als im Rahmen des EG-Vertrags (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2005, C-105/03, Pupino, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 35).

    Einem gemeinsamen Standpunkt müssen die Mitgliedstaaten nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, der insbesondere bedeutet, dass die Mitgliedstaaten alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Recht der Europäischen Union treffen, nachkommen (vgl. Urteil Pupino, Randnr. 42).

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs genügt eine solche Erklärung jedoch nicht, um einen Rechtsweg zu eröffnen, der in den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen ist; ihr kann daher weder eine rechtliche Bedeutung zuerkannt werden, noch kann sie zur Auslegung des aus dem EU-Vertrag abgeleiteten Rechts herangezogen werden, wenn ihr Inhalt wie hier im Wortlaut der fraglichen Bestimmung keinen Ausdruck gefunden hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1991, Antonissen, C-292/89, Slg. 1991, I-745, Randnr. 18, vom 29. Mai 1997, VAG Sverige, C-329/95, Slg. 1997, I-2675, Randnr. 23, und vom 24. Juni 2004, Heidelberger Bauchemie, C-49/02, Slg. 2004, I-6129, Randnr. 17).
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
    Die Möglichkeit, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen, muss daher in Bezug auf alle Maßnahmen des Rates unabhängig von ihrer Rechtsnatur oder Form offenstehen, sofern sie Rechtswirkungen gegenüber Dritten erzeugen sollen (vgl. entsprechend Urteile vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR", 22/70, Slg. 1971, 263, Randnrn.
  • EuG, 15.05.2003 - T-47/03

    Sison / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
    Die Rechtsmittelführer beziehen sich hierzu auf den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 15. Mai 2003, Sison/Rat (T-47/03 R, Slg. 2003, II-2047).
  • EuGH, 08.01.2002 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
    Aus Art. 225 EG, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs geht hervor, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils oder Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, und die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34, vom 8. Januar 2002, Frankreich/Monsanto und Kommission, C-248/99 P, Slg. 2002, I-1, Randnr. 68, und Beschluss vom 11. November 2003, Martinez/Parlament, C-488/01 P, Slg. 2003, I-13355, Randnr. 40).
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichtshofs daher auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., C-136/92 P, Slg. 1994, I-1981, Randnrn.
  • EuGH, 11.11.2003 - C-488/01

    Martinez / Parlament

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
    Aus Art. 225 EG, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs geht hervor, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils oder Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, und die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34, vom 8. Januar 2002, Frankreich/Monsanto und Kommission, C-248/99 P, Slg. 2002, I-1, Randnr. 68, und Beschluss vom 11. November 2003, Martinez/Parlament, C-488/01 P, Slg. 2003, I-13355, Randnr. 40).
  • EuGH, 26.11.1975 - 99/74

    Société des Grands Moulins des Antilles / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
    Der Rat beruft sich zur Begründung seiner Auffassung auf das Urteil vom 26. November 1975, Grands moulins des Antilles/Kommission (99/74, Slg. 1975, 1531, Randnr. 17).
  • EuG, 07.06.2004 - T-338/02

    Segi u.a. / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen Segi, Frau Zubimendi Izaga und Herr Galarraga die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Juni 2004, Segi u. a./Rat (T-338/02, Slg. 2004, II-1647, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem das Gericht ihre Klage auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihnen nach ihrem Vorbringen durch die Aufnahme von Segi in die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften nach Art. 1 des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931/GASP des Rates vom 27. Dezember 2001 über die Anwendung besonderer Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (ABl. L 344, S. 93), Art. 1 des Gemeinsamen Standpunkts 2002/340/GASP des Rates vom 2. Mai 2002 betreffend die Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 (ABl. L 116, S. 75) und Art. 1 des Gemeinsamen Standpunkts 2002/462/GASP des Rates vom 17. Juni 2002 betreffend die Aktualisierung des Gemeinsamen Standpunkts 2001/931 und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/340 (ABl. L 160, S. 32) entstanden ist.
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2007 - C-355/04
    Aus Art. 225 EG, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs geht hervor, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils oder Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, und die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. 2000, I-5291, Randnr. 34, vom 8. Januar 2002, Frankreich/Monsanto und Kommission, C-248/99 P, Slg. 2002, I-1, Randnr. 68, und Beschluss vom 11. November 2003, Martinez/Parlament, C-488/01 P, Slg. 2003, I-13355, Randnr. 40).
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