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   Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06   

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Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06 (https://dejure.org/2007,23585)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - C-396/06 (https://dejure.org/2007,23585)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - C-396/06 (https://dejure.org/2007,23585)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kramme

    Luftverkehr -Annullierung von Flügen - Ausgleichsleistungen für Fluggäste - Außergewöhnliche Umstände - Technische Probleme -Zumutbare Maßnahmen - Kausalzusammenhang - Beweis

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.9.2007)

    Flugausfall-Entschädigung auch bei technischen Pannen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 03.02.2000 - C-228/98

    Dounias

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06
    32 - Vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 3. Februar 2000, Dounias (C-228/98, Slg. 2000, I-577, Randnr. 69), und vom 10. April 2003, Steffensen (C-276/01, Slg. 2003, I-3735, Randnr. 60).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06
    3 - Im Urteil des Gerichtshofs vom 10. Januar 2006, 1nternational Air Transport Association u. a. (C-344/04, Slg. 2006, I-403), hatte der Gerichtshof über die Gültigkeit der Art. 5, 6 und 7 der Verordnung Nr. 261/2004 zu befinden.
  • EuGH, 05.10.2006 - C-105/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06
    Vgl. auch Urteil des Gerichtshofs vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, Slg. 2006, I-9659, Randnr. 89).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-310/98

    Met-Trans

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06
    28 - Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 23. März 2000, Met-Trans und Sagpol (verbundene Rechtssachen C-310/98 und C-406/98, Slg. 2000, I-1797, Randnr. 28 bis 29).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06
    24 - Vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke (C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 77).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-276/01

    Steffensen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06
    32 - Vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 3. Februar 2000, Dounias (C-228/98, Slg. 2000, I-577, Randnr. 69), und vom 10. April 2003, Steffensen (C-276/01, Slg. 2003, I-3735, Randnr. 60).
  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06
    30 - Vgl. z. B Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 2006, Chacón Navas (C-13/05, Slg. 2006, I-6467, Randnr. 32).
  • EuGH, 22.01.1986 - 266/84

    Denkavit France / FORMA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2007 - C-396/06
    Vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 22. Januar 1986, Denkavit France/FORMA (Slg. 1986, 149, Randnr. 27).
  • BGH, 14.10.2008 - X ZR 35/08

    Begriff des technischen Defekts und des außergewöhnlichen Umstands

    (2) Ein technischer Defekt könnte danach einen unerwarteten Flugsicherheitsmangel darstellen, wenn er die Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeugs beeinträchtigt und diese wesentlicher Bestandteil der Flugsicherheit ist (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 27.9.2007 - Rechtssache C-396/06 Kramme/SAS).

    Da mit ihnen zu rechnen ist, könnte dies dagegen sprechen, dass diese Probleme generell unerwartete Flugsicherheitsmängel sein können (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 27.9.2007 - Rechtssache C-396/06 Kramme/SAS).

    Art. 5 Abs. 3 der Verordnung, der somit eine Ausnahmeregelung gegenüber dem grundsätzlichen Anspruch auf Ausgleichszahlung enthält, könnte deshalb eng auszulegen sein (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 27.9.2007 - Rechtssache C-396/06 Kramme/SAS).

    ff) Es könnte daher auch eine Auslegung in Betracht kommen, wonach technische Probleme nur dann als außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung anzusehen sind, wenn sie ihrer Art nach weder typischerweise von Zeit zu Zeit bei sämtlichen Luftfahrzeugen oder einem bestimmten Luftfahrzeugtyp auftreten noch das fragliche Luftfahrzeug zuvor beeinträchtigt haben (Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 27.9.2007 - Rechtssache C-396/06 Kramme/SAS).

    Ob auch die Annullierung im Sinne einer Außerbetriebsetzung des betroffenen Flugzeugs und die Streichung des Flugs wegen Fehlens einer Ersatzmaschine bei Ergreifen aller zumutbarer Maßnahmen vermieden worden wären, wäre demnach unerheblich (a.A. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 27.9.2007 - Rechtssache C-396/06 Kramme/SAS).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG)

    8 Vgl. z. B. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kramme (C-396/06, EU:C:2007:555, Nr. 31).

    34 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kramme (C-396/06, EU:C:2007:555, Nr. 50), wo auf den Gemeinsamen Standpunkt Bezug genommen wird, und Mitteilung an das Parlament vom 25. März 2003 (SEK[2003] 361 endg.), in der die Kommission darauf hinwies, dass durch die Voraussetzungen für die Ausgleichsleistungen gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt (EG) Nr. 27/2003 vom 18. März 2003 (ABl. 2003, C 125 E, S. 63) "die Ausgleichszahlung enger an die durch Annullierungen verursachten Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten geknüpft [würde]".

    Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kramme (C-396/06, EU:C:2007:555, Nrn. 63 bis 72).

    41 Zur gegenteiligen Ansicht, die in einem Kontext, in dem die fraglichen "außergewöhnlichen Umstände" technisches Versagen betrafen, und vor der nachfolgenden, hier angeführten Rechtsprechung vertreten wurde, vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kramme (C-396/06, EU:C:2007:555, Nrn. 24 bis 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-74/19

    Transportes Aéreos Portugueses - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr -

    46 Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kramme (C-396/06, EU:C:2007:555, Nr. 47).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2009 - 22 S 215/08

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Technische Probleme / "Außerordentlicher Umstand"

    Es sollen die durch Nichtbeförderung, Annullierungen und große Verspätungen verursachten Ärgernisse und Unannehmlichkeiten verringert werden, indem die Fluggesellschaften veranlasst werden, die Fluggäste vor der planmäßigen Abflugszeit über Annullierungen zu unterrichten, ihnen zumutbare anderweitige Beförderungen anzubieten oder ihnen einen Ausgleich zu leisten (so auch die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 27. September 2007 in der Rechtssache C-396/06, Kramme ./. SAS in Ziffer 35).
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