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   Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96 (https://dejure.org/1998,17339)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-343/96 (https://dejure.org/1998,17339)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-343/96 (https://dejure.org/1998,17339)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 09.11.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato / San Giorgio

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
    Ist ein - angeblich zur Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften an die Rechtsprechung des Gerichtshofes eingeführtes - Gesetz wie das vorgenannte, das mit über dreieinhalbjähriger Verspätung gegenüber den betreffenden Urteilen des Gerichtshofes, bei weiterer ungerechtfertigter Bereicherung des säumigen Staates, verabschiedet wurde, mit dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere mit den Ausführungen zu nicht zugelassenen Beweisen im Urteil vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595) vereinbar? Ist damit insbesondere eine Auslegung und Anwendung des Artikels 29 vereinbar, die auf der Annahme beruht, daß - da die Einbeziehung der Verbrauchsteuern eine offenkundige Tatsache sei - der Beweis durch eine Vermutung ausreicht, um von einer Abwälzung auszugehen und folglich den Erstattungsantrag abzulehnen?.

    - zweitens "verlangt der Schutz der in diesem Bereich durch die Gemeinschaftsrechtsordnung garantierten Rechte die Erstattung von unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht erhobenen Steuern, Gebühren oder Abgaben nicht, wenn die zur Zahlung dieser Abgaben herangezogene Person sie nachweislich tatsächlich auf andere abgewälzt hat (vgl. insbesondere Urteil San Giorgio, Randnr. 13)";.

    Es ist offensichtlich, daß im Gegensatz zur älteren italienischen Vorschrift, die im Rahmen des Urteils vom 9. November 1983 in der Rechtssache 199/82 (San Giorgio, Slg. 1983, 3595) untersucht wurde, hier von einer Vermutung nicht die Rede ist.

  • EuGH, 27.02.1980 - 68/79

    Just

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
    44 Der Gerichtshof, dem von einem Gericht die Frage vorgelegt worden war, "ob ein Mitgliedstaat die Erstattung einer ohne Rechtsgrund gezahlten Abgabe unter Hinweis auf ihre Abwälzung auf den Abnehmer verweigern darf, obwohl seine Rechtsvorschriften diese Abwälzung vorschreiben", hat sich nämlich auf sein Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79 (Just)(25), auf die erwähnten Urteile Denkavit italiana und San Giorgio sowie auf das Urteil vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85 (Bianco und Girard)(26) gestützt und wie folgt geantwortet:.

    (25) - Slg. 1980, 501.

  • EuGH, 25.02.1988 - 331/85

    Bianco und Girard / Directeur général des douanes und droits indirects

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
    44 Der Gerichtshof, dem von einem Gericht die Frage vorgelegt worden war, "ob ein Mitgliedstaat die Erstattung einer ohne Rechtsgrund gezahlten Abgabe unter Hinweis auf ihre Abwälzung auf den Abnehmer verweigern darf, obwohl seine Rechtsvorschriften diese Abwälzung vorschreiben", hat sich nämlich auf sein Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 68/79 (Just)(25), auf die erwähnten Urteile Denkavit italiana und San Giorgio sowie auf das Urteil vom 25. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 331/85, 376/85 und 378/85 (Bianco und Girard)(26) gestützt und wie folgt geantwortet:.

    (26) - Slg. 1988, 1099.

  • EuGH, 17.07.1997 - C-114/95

    Texaco

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
    21 Schließlich hat der Gerichtshof in zwei Urteilen vom 17. Juli 1997 in den Rechtssachen C-114/95 und C-115/95 (Texaco und Olieselskabet Danmark)(11) sowie in der Rechtssache C-90/94 (Haahr Petroleum)(12) diese Rechtsauffassung bekräftigt und bestätigt, daß "die Festsetzung angemessener Ausschlußfristen, die ein Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit ist, den beiden vorgenannten Voraussetzungen genügt und daß insbesondere nicht angenommen werden kann, daß die Ausübung der durch das Gemeinschaftsrecht verliehenen Rechte dadurch praktisch unmöglich gemacht oder übermässig erschwert würde, selbst wenn der Ablauf dieser Fristen per definitionem zur vollständigen oder teilweisen Abweisung der Klage führt".

    (11) - Slg. 1997, I-4263, Randnrn.

  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
    17 Der Gerichtshof hat anschließend unter Hinweis auf seine Urteile Rewe und Comet(8) dargelegt, daß nach dem Gemeinschaftsrecht an die verschiedenen nationalen Systeme bezueglich der Rechtsbehelfe gegen gemeinschaftsrechtswidrig erhobene Beträge die bereits genannten Anforderungen zu stellen sind, daß nicht diskriminiert werden darf und daß Klagen nicht von vornherein illusorisch sein dürfen.

    (8) - Urteile vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 33/76 (Rewe, Slg. 1976, 1989) und in der Rechtssache 45/76 (Comet, Slg. 1976, 2043).

  • EuGH, 27.03.1980 - 61/79

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
    16 Die Berechtigung dieser Unterscheidung ist übrigens vom Gerichtshof in den Randnummern 22 bis 25 des Urteils vom 27. März 1980 in der Rechtssache 61/79 (Denkavit italiana)(7) bestätigt worden.

    (7) - Slg. 1980, 1205.

  • EuGH, 09.05.1985 - 112/84

    Humblot / Directeur des services fiscaux

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
    31 Die Rechtssache Deville wies einige Besonderheiten auf, durch die sie sich vom vorliegenden Fall unterscheidet: Der französische Gesetzgeber hatte eine Sonderbestimmung erlassen (Artikel 18 des Gesetzes vom 11. Juli 1985), mit der eine für gemeinschaftsrechtswidrig erklärte Steuer, zu der sich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Mai 1985 in der Rechtssache 112/84 (Humblot)(19) im Wege der Vorabentscheidung geäussert hatte, ausdrücklich aufgehoben wurde.

    (19) - Slg. 1985, 1367.

  • EuGH, 07.05.1987 - 184/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
    6 Die besondere Verbrauchsteuer auf Bananen mit Ursprung in anderen Mitgliedstaaten, die das klagende Unternehmen zahlte und deren Erstattung es verlangt, ist mit Urteil des Gerichtshofes vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 184/85 (Kommission/Italien)(4) wegen Verstosses gegen Artikel 95 Absatz 2 EG-Vertrag für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht erklärt worden.

    (4) - Slg. 1987, 2013.

  • EuGH, 29.06.1988 - 240/87

    Deville / Administration des impôts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
    30 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 29. Juni 1988 in der Rechtssache 240/87 (Deville)(17) entschieden, daß "der nationale Gesetzgeber ... nicht nach Verkündung eines Urteils des Gerichtshofes, dem zufolge bestimmte Rechtsvorschriften mit dem Vertrag unvereinbar sind, eine Verfahrensregel erlassen [kann], die speziell die Möglichkeiten einschränkt, auf Erstattung der Abgaben zu klagen, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften zu Unrecht erhoben worden sind.

    (17) - Slg. 1988, 3513.

  • EuGH, 14.01.1997 - C-192/95

    Comateb u.a. / Directeur général des douanes und droits indirects

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1998 - C-343/96
    43 Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, daß im Wortlaut des Artikels 29 des Gesetzes Nr. 428, auf den das Gericht in der dritten Frage Bezug nimmt, mit keinem Wort von einer gesetzlichen Vermutung für die Abwälzung die Rede ist(23), gehe ich davon aus, daß die Antwort des Gerichtshofes in dieser Rechtssache nur darin bestehen kann, seine frühere Rechtsprechung auf diesem Gebiet, wie sie ausführlich im Urteil vom 14. Januar 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-192/95 bis C-218/95 (Comateb u. a.)(24) dargestellt wurde, erneut zu bestätigen.
  • EuGH, 13.02.1985 - 293/83

    Gravier / Ville de Liège

  • EuGH, 16.12.1976 - 45/76

    Comet BV /Produktschap voor Siergewassen

  • EuGH, 07.05.1987 - 193/85

    Co-Frutta / Amministrazione delle finanze dello Stato

  • EuGH, 02.02.1988 - 309/85

    Barra / Belgischer Staat

  • EuGH, 15.09.1998 - C-279/96

    Ansaldo Energia

  • EuGH, 09.11.1989 - 386/87

    Bessin und Salson / Administration des douanes und droits indirects

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