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   Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1974 - 2/74   

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https://dejure.org/1974,6059
Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1974 - 2/74 (https://dejure.org/1974,6059)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.05.1974 - 2/74 (https://dejure.org/1974,6059)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 1974 - 2/74 (https://dejure.org/1974,6059)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Jean Reyners gegen Belgischen Staat.

    Niederlassungsfreiheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1974 - 2/74
    Als integrierender Bestandteil des in der innerstaatlichen Rechtsordnung geltenden Rechts begründen die unmittelbar anwendbaren Normen des Gemeinschaftsrechts laut Urteil vom 6. Oktober 1970 (Grad, 9/70 - Slg. 1970, 825) für die einzelnen das Recht, sich auf sie vor Gericht zu berufen, sei es, um subjektive Rechte geltend zu machen, sei es, um rechtlich geschützte Interessen zu wahren, oder schließlich, wie im vorliegenden Falle, um den Nachweis zu führen, daß eine mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare Bestimmung des staatlichen Rechts außer Anwendung zu bleiben hat.
  • EuGH, 26.10.1971 - 18/71

    Eunomia di Porro E. C.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1974 - 2/74
    Das Verbot ist seiner Natur nach durchaus geeignet, in den Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Bürgern Unmittelbare Wirkungen zu erzeugen." In dem Urteil vom 26. Oktober 1971 (Eunomia, 18/71 - Slg. 1971, 811) wird, was die schrittweise Abschaffung der Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung anbelangt, eine in jedem Punkte gleichlautende Lösung vertreten.
  • EuGH, 13.12.1972 - 44/72

    Marsman / Rosskamp

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1974 - 2/74
    Diese abschließend aufgeführten Vorbehalte berühren nicht die unmittelbare Geltung dieser Bestimmungen (in diesem Sinne, EuGH 13.12.1972 - Marsman, 44/72 - Slg. 1972, 1243), und zwar übrigens genausowenig wie die Ausnahmen, die sich einerseits in Artikel 48 Absatz 4 für die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung und andererseits in Artikel 55 für Tätigkeiten finden, die in einem Mitgliedstaat mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind.
  • EuGH, 17.12.1970 - 33/70

    Spa Sace / Ministero delle finanze

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1974 - 2/74
    So haben Sie in dem Urteil vom 17. Dezember 1970 (SACE, 33/70 - Slg. 1970, 1213) bestätigt, daß der aus den Artikeln 9 und 13 Absatz 2 des Vertrages hergeleiteten Verpflichtung zur Abschaffung bestimmter Abgaben zollgleicher Wirkung in den Rechtsbeziehungen zwischen dem betreffenden Mitgliedstaat und seinen Bürgern unmittelbare Geltung zukommt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2003 - C-405/01

    Colegio de Oficiales de la Marina Mercante Española

    10 und 11.27: - - Urteil in der Rechtssache 149/79 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 11.28: - - Vgl. dahin gehend die Definition des Begriffes der öffentlichen Gewalt von Generalanwalt Mayras in den Schlussanträgen vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 2/74 (Reyners, Urteil vom 21. Juni 1974, Slg. 1974, 631, 665); siehe auch die Schlussanträge von Generalanwalt Mancini vom 15. April 1986 in der Rechtssache C-307/84 (Urteil zitiert in Fußnote 19), 1729 f. 29: - - Siehe beispielsweise Generalanwalt Léger in seinen Schlussanträgen vom 5. März 1996 in der Rechtssache C-290/94 (Urteil zitiert in Fußnote 15), Nr. 23, und Generalanwalt Lenz in seinen Schlussanträgen vom 29. April 1986 in der Rechtssache 66/85 (Urteil zitiert in Fußnote 16), 2135.30: - - Vgl. die wohl insofern übertragbaren Erwägungen des Gerichtshofes in Bezug auf den Begriff der "Ausübung öffentlicher Gewalt" gemäß Artikel 45 EG im Urteil in der Rechtssache C-114/97 (zitiert in Fußnote 7), Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-293/14

    Hiebler - Richtlinie 2006/123/EG - Niederlassungsfreiheit - Rein innerstaatliche

    8 - Vgl. jedoch Schlussanträge des Generalanwalts Mayras in der Rechtssache Reyners (2/74, EU:C:1974:59, S. 665), wonach öffentliche Gewalt "für denjenigen, der sie ausübt, die Möglichkeit [beinhaltet], dem Bürger gegenüber von Sonderrechten, Hoheitsprivilegien und Zwangsbefugnissen Gebrauch zu machen".
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