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   Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01 (https://dejure.org/2002,6708)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.11.2002 - C-186/01 (https://dejure.org/2002,6708)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. November 2002 - C-186/01 (https://dejure.org/2002,6708)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL WIRD EINE NATIONALE REGELUNG WIE DIE DEUTSCHE WEHRPFLICHT NUR FÜR MÄNNER VON DEN GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER DIE GLEICHBEHANDLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN NICHT ERFASST

  • 123recht.net (Pressebericht)

    Wehrpflicht nur für Männer in Deutschland // Europarecht nicht betroffen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • EuGH, 26.10.1999 - C-273/97

    Sirdar

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
    Er habe im Urteil Sirdar aber auch festgestellt, dass nur derartige nationale Maßnahmen dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen unterworfen seien, die den Zugang zur Beschäftigung, die Berufsbildung oder die Arbeitsbedingungen in den Streitkräften betreffen.

    11: - Urteile in der Rechtssache C-285/98 (zitiert in Fußnote 5) und vom 26. Oktober 1999 in der Rechtssache C-273/97 (Sirdar, Slg. 1999, I-7403).

    24: - Zur umfassenden Diskussion in Bezug auf Frauen bei den Streitkräften u. a. im deutschsprachigen Raum z. B. von Wilmowsky, "Ausnahmebereiche gegenüber EG-Grundfreiheiten", Europarecht 1996, S. 362; Streinz, "Frauen an die Front", Deutsches Verwaltungsblatt 2000, S. 585; Tobler, "Kompetenzanmaßung der EG via den EuGH? - Zur Rechtsprechung des EuGH über Anwendbarkeit des EG-Gleichstellungsrechtes auf Arbeitsverhältnisse in den Streitkräften der Mitgliedstaaten", Aktuelle juristische Praxis 2000, S. 577; Stahn, "Streitkräfte im Wandel - Zu den Auswirkungen der EuGH-Urteile Sirdar und Kreil auf das deutsche Recht", Europäische Grundrechte Zeitschrift 2000, S. 121; Hühn, "Die Waffen der Frauen: Der Fall Kreil - erneuter Anlass zum Konflikt zwischen europäischer und deutscher Gerichtsbarkeit?", Schriften zur europäischen Integration Nr. 51 (2000), S. 5; Zuleeg, "Fällt die Wehrpflicht in Deutschland durch Richterspruch?", Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, 2002, S. 545; weiters auch Ellis, "Can Public Safety Provide An Excuse For Sex Discrimination?", The Law Quarterly Review, 1986, S. 496; Müller-Graff/Bulst, "New Issues In A Sensitive Relationship - Tanja Kreil between secondary EC-law and national constitutional law", Europarättslig tidskrift 2000, S. 295; kritisch Scholz, "Frauen an die Waffe kraft Europarecht", Die öffentliche Verwaltung 2000, S. 417; Rupp, "Bemerkungen zum europarechtlichen Schutz der .nationalen Identität der EU-Mitgliedstaaten", Völkerrecht und deutsches Recht: Festschrift für Walter Rudolf zum 70. Geburtstag (2001), S. 173; Köster/Schröder, "Eine bemerkenswerte Kompetenzüberschreitung - Frauen an die Waffe", Neue Juristische Wochenschrift 2001, S. 273; Stein, "Über Amazonen, Europa und das Grundgesetz", Die Macht des Geistes: Festschrift für Hartmut Schiedermair (2001), S. 737.25: - Siehe oben, Nr. 20.26: - Das schließt seine Heranziehung bei der Auslegung von Sekundärrecht aber nicht aus; vgl. insbesondere Nr. 105 dieser Schlussanträge.

    28: - Die soeben in Kraft getretene Änderung der Richtlinie 76/207 beruht daher auf Artikel 141 Absatz 3 EG, siehe Fußnote 49.29: - Urteile Sirdar (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 17, Kreil (zitiert in Fußnote 5), Randnr. 18, und Schnorbus (zitiert in Fußnote 6), Randnr. 28; Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16) und vom 2. Oktober 1997 in der Rechtssache C-1/95 (Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18).

    33: - Urteile Sirdar (zitiert in Fußnote 11) und Kreil (zitiert in Fußnote 5).

  • EuGH, 09.12.1997 - C-265/95

    Der Gerichtshof verurteilt die Unzulänglichkeit der von den französischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
    16: - Urteil vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 33).

    19 ff.), vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-70/94 (Werner, Slg. 1995, I-3189, Randnr. 10), vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94 - Störung der auswärtigen Beziehungen (zitiert in Fußnote 15), vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-283/99 - private Sicherheitsdienste (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4363) und vom 9. Dezember 1997 in der Rechtssache C-265/95 - öffentliche Unruhen (zitiert in Fußnote 16).

    34: - Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 318/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 3559).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-79/99

    Schnorbus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-186/01
    Des Weiteren habe der Gerichtshof im Urteil Schnorbus über die Vereinbarkeit von Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht entschieden, die nicht die Wehrpflicht als solche, sondern deren Folgen für das potenzielle Dienstverhältnis zwischen Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst und der diesen Dienst anbietenden Verwaltung betrafen.

    Der Gerichtshof habe im Urteil Schnorbus die Vereinbarkeit der nationalen Vorschriften mit dieser Richtlinie nur billigen können, weil er die in der Wehrpflicht liegenden Beschränkungen nicht als Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht angesehen habe.

    6: - Urteil des Gerichtshofes vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-79/99 (Schnorbus, Slg. 2000, I-10997).

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