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   Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-500/06   

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https://dejure.org/2008,23485
Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-500/06 (https://dejure.org/2008,23485)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.01.2008 - C-500/06 (https://dejure.org/2008,23485)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - C-500/06 (https://dejure.org/2008,23485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Corporación Dermoestética

    Nationale Regelung, die die Werbung für medizinisch-chirurgische Behandlungen auf kosmetischem Gebiet über Fernsehsender mit landesweiter Verbreitung untersagt und über Fernsehsender mit lokaler Verbreitung unter bestimmten Voraussetzungen zulässt

  • EU-Kommission PDF

    Corporación Dermoestética

    Nationale Regelung, die die Werbung für medizinisch-chirurgische Behandlungen auf kosmetischem Gebiet über Fernsehsender mit landesweiter Verbreitung untersagt und über Fernsehsender mit lokaler Verbreitung unter bestimmten Voraussetzungen zulässt

  • EU-Kommission

    Corporación Dermoestética

    Nationale Regelung, die die Werbung für medizinisch-chirurgische Behandlungen auf kosmetischem Gebiet über Fernsehsender mit landesweiter Verbreitung untersagt und über Fernsehsender mit lokaler Verbreitung unter bestimmten Voraussetzungen zulässt“

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 17.10.2002 - C-79/01

    Payroll u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-500/06
    Das Gesetz von 1992 weist insoweit die gleiche Widersprüchlichkeit wie die italienische Regelung auf, um die es im Urteil Payroll u. a. ging.

    22 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Oktober 2002, Payroll u. a. (C-79/01, Slg. 2002, I-8923, Randnr. 25).

    44 - Urteil Payroll u. a. (Randnr. 37).

  • EuGH, 05.12.2006 - C-94/04

    DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-500/06
    28 - Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnrn.

    Desgleichen hat er im Urteil Cipolla u. a. festgestellt, dass das vollständige Verbot der Abweichung vom durch Gebührenordnung festgesetzten Mindesthonorar Rechtsanwälten, die in einem anderen Mitgliedstaat als der Italienischen Republik niedergelassen sind, die Möglichkeit nahm, durch geringere Honorarforderungen als den in dieser Gebührenordnung festgesetzten solchen Rechtsanwälten wirksamer Konkurrenz zu machen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind und denen es daher leichter als im Ausland niedergelassenen Rechtsanwälten fällt, sich einen Mandantenstamm aufzubauen (Randnr. 59).

  • EuGH, 09.02.1995 - C-412/93

    Leclerc-Siplec / TF1 und M6

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-500/06
    20 - Urteil vom 9. Februar 1995, Leclerc-Siplec (C-412/93, Slg. 1995, I-179, Randnrn.

    31 - Urteil Leclerc-Siplec, (Randnrn. 21 und 23).

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