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KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 46/11 |
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Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Ersetzung der Zustimmung zur Einstellung; Schwierigkeit der Tätigkeit in S12 Anhang B Anl. 33 zu den AVR
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92
Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der …
Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 46/11
Er müsse aber auch unmittelbar praktisch bei der Bewältigung wirtschaftlich-materieller Probleme unterstützt werden, ohne deren Beseitigung soziale Konflikte regelmäßig nicht beigelegt werden können (so BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92).Er muss aber auch unmittelbar praktisch bei der Bewältigung wirtschaftlich-materieller Probleme unterstützt werden, ohne deren Beseitigung soziale Konflikte regelmäßig nicht beigelegt werden können (BAG Urteil vom 05. November 1986 - 4 AZR 639/85, bestätigt durch Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92).
- BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 246/94
Eingruppierung eines Sozialarbeiters in einer Suchtklinik
Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 46/11
Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten erforderten oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellten (vgl. BAG Urteil vom 10.12.1975, Az. 4 AZR 41/75, Urteil vom 14.6.1995, Az. 4 AZR 246/94). - BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 639/85
Eingruppierung: Sozialarbeiterin als Amtspflegerin in einem Landratsamt
Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 46/11
Er muss aber auch unmittelbar praktisch bei der Bewältigung wirtschaftlich-materieller Probleme unterstützt werden, ohne deren Beseitigung soziale Konflikte regelmäßig nicht beigelegt werden können (BAG Urteil vom 05. November 1986 - 4 AZR 639/85, bestätigt durch Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92). - BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75
Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"
Auszug aus KAG Augsburg, 12.06.2012 - 1 MV 46/11
Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten erforderten oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellten (vgl. BAG Urteil vom 10.12.1975, Az. 4 AZR 41/75, Urteil vom 14.6.1995, Az. 4 AZR 246/94).