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   KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13   

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https://dejure.org/2013,53921
KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13 (https://dejure.org/2013,53921)
KAG Augsburg, Entscheidung vom 12.11.2013 - 1 MV 20/13 (https://dejure.org/2013,53921)
KAG Augsburg, Entscheidung vom 12. November 2013 - 1 MV 20/13 (https://dejure.org/2013,53921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Eingruppierung einer Religionslehrerin als Fachbereichsleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13
    Dabei kann der Betriebsrat nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht nur einer zu niedrigen, sondern auch einer zu hohen Eingruppierung widersprechen (BAG 28.04.1998 AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 18).
  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84

    Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13
    Die Gewährung von Zulagen macht eine Eingruppierung nur dann erforderlich, wenn die Zulage an Tätigkeitsmerkmale anknüpft, die für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe nicht maßgebend waren (BAG 24.06.1986 AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 37; 02.04.1996 AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7).
  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13
    Dies ist eine kollektive, mindestens zwei Vergütungsgruppen enthaltende Regelung, die eine Zuordnung der Arbeitnehmer zu einer der Vergütungsgruppen nach bestimmten, generell bestehenden Merkmalen vorsieht (BAG 28.4.2009 NZA 2009, 1102).
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13
    Folge ist, dass dem Betriebsrat über § 99 BetrVG (Gleiches gilt für die MAV) kein Gestaltungs-, sondern lediglich ein Mitbeurteilungsrecht zusteht, welches eine größere Gewähr für die Richtigkeit der vorgenommenen Eingruppierung bieten soll (BAG 18.06.1991 AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 103; 09.02.1993 AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 105).
  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90

    Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13
    A. Die Eingruppierung erfolgt zwingend nach der ausgeübten bzw. vertraglich auszuübenden Tätigkeit, ohne Rücksicht auf die Entgeltvereinbarung (BAG 18.6.1991 AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 15).
  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 34/93

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13
    Dies erfolgt durch Zuordnung eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin zu einer bestimmten Vergütungsgruppe des Entgeltschemas nach Maßgabe der dafür gültigen Kriterien (BAG 23.11.1993 - 1 ABR 34/93 - zu B II 1 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 111 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 119).
  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13
    Das Gleiche gilt bei einer Versetzung, die eine erneute Ein- bzw. Umgruppierung erfordert (BAG 12.12.2006 DB 2007, 527).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus KAG Augsburg, 12.11.2013 - 1 MV 20/13
    Die Gewährung von Zulagen macht eine Eingruppierung nur dann erforderlich, wenn die Zulage an Tätigkeitsmerkmale anknüpft, die für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe nicht maßgebend waren (BAG 24.06.1986 AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 37; 02.04.1996 AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7).
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