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KAG Augsburg, 13.01.2009 - 1 MV 09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Einstweilige Verfügung der Teilnahme an einer MAV-Schulung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88
Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit
Auszug aus KAG Augsburg, 13.01.2009 - 1 MV 09
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 AZR 418/05 (AE 2007, 168- 170) unter Aufgabe von BAG vom 07. Juni 1989, 7 ABR 26/88, für Rechterkannt, es sei für die Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung nicht maßgeblich, ob in der Zeit von der Schulungsveranstaltung bis zur Neuwahl des Betriebsrats (Entsprechendes gilt für § 16 Abs. 1 MAVO für die Diözese Würzburg) vom Arbeitgeber Beteiligungssachverhalte in Angelegenheiten anfallen, für die das Betriebsratsmitglied die auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse benötigen würde. - BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 418/05
Betriebsratstätigkeit - Erforderlichkeit von Arbeitsbefreiung
Auszug aus KAG Augsburg, 13.01.2009 - 1 MV 09
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. Juni 2006 - 7 AZR 418/05 (AE 2007, 168- 170) unter Aufgabe von BAG vom 07. Juni 1989, 7 ABR 26/88, für Rechterkannt, es sei für die Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung nicht maßgeblich, ob in der Zeit von der Schulungsveranstaltung bis zur Neuwahl des Betriebsrats (Entsprechendes gilt für § 16 Abs. 1 MAVO für die Diözese Würzburg) vom Arbeitgeber Beteiligungssachverhalte in Angelegenheiten anfallen, für die das Betriebsratsmitglied die auf der Schulungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse benötigen würde.