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   KAG Augsburg, 15.05.2020 - M 18/2019   

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https://dejure.org/2020,74101
KAG Augsburg, 15.05.2020 - M 18/2019 (https://dejure.org/2020,74101)
KAG Augsburg, Entscheidung vom 15.05.2020 - M 18/2019 (https://dejure.org/2020,74101)
KAG Augsburg, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - M 18/2019 (https://dejure.org/2020,74101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    MAVO § 24 Abs. 3; BetrVG § 54 Abs. 1; AktG § 18 Abs. 1, § 18 Abs. 2
    Keine Bildung einer erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung

  • rewis.io

    Keine Bildung einer erweiterten Gesamtmitarbeitervertretung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.02.2015 - 7 ABR 98/12

    Bildung eines Konzernbetriebsrats - Konzernbegriff

    Auszug aus KAG Augsburg, 15.05.2020 - M 18/19
    Das herrschende Unternehmen müsste über die rechtlich verfestigte Möglichkeit verfügen, grundsätzlich alle unternehmensrelevanten Entscheidungen des abhängigen Unternehmens zu steuern (vgl. BAG vom 09.02.2011 - 7 ABR 11/10 Rdnr. 31; BAG vom 11.02.2015 - 7 ABR 98/12 Rdnr. 26).

    Es liegt weder eine gesellschaftsrechtlich vermittelte Abhängigkeit vor, noch eine dieser gleichwertige "rechtlich verfestigte Möglichkeit" (BAG 11.02.2015 - 7 ABR 98/12 Rdnr. 26), grundsätzlich alle unternehmensrelevanten Entscheidungen der abhängigen Unternehmen (hier: der übrigen Stiftungen) zu steuern.

  • BAG, 09.02.2011 - 7 ABR 11/10

    Konzernbetriebsrat - Sparten-Konzernbetriebsrat

    Auszug aus KAG Augsburg, 15.05.2020 - M 18/19
    Das Abhängigkeitsverhältnis als Grundlage des beherrschenden Einflusses kann außer in Fällen einer Mehrheitsbeteiligung auch auf andere gesellschaftsrechtlich vermittelte Weise, wie etwa durch Stimmbindungsverträge, begründet werden (vgl. BAG vom 09.02.2011 - 7 ABR 11/10 Rdnr. 26).

    Das herrschende Unternehmen müsste über die rechtlich verfestigte Möglichkeit verfügen, grundsätzlich alle unternehmensrelevanten Entscheidungen des abhängigen Unternehmens zu steuern (vgl. BAG vom 09.02.2011 - 7 ABR 11/10 Rdnr. 31; BAG vom 11.02.2015 - 7 ABR 98/12 Rdnr. 26).

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 19/85

    Gemeinschaftsunternehmen - Entsendungsrecht zum Konzernbetriebsrat

    Auszug aus KAG Augsburg, 15.05.2020 - M 18/19
    Das Bundesarbeitsgericht hat in eine Entscheidung aus dem Jahr 1986 ausgeführt, für das Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses sei entscheidend, dass das herrschende Unternehmen über Mittel verfüge, die es ihm ermöglichten, das abhängige Unternehmen seinem Willen zu unterwerfen und diesen bei ihm durchzusetzen; auf das Mittel der Einflussmöglichkeit komme es nicht an, hierfür könnten nicht nur vertragliche oder organisatorische Bindungen, sondern auch rechtliche und tatsächliche Umstände sonstiger Art sprechen (BAG vom 30.10.1986 - 6 ABR 19/85).
  • BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03

    Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen

    Auszug aus KAG Augsburg, 15.05.2020 - M 18/19
    Ein Konzernbetriebsrat kann danach nur in einem sogenannten Unterordnungskonzern und nicht in einem Gleichordnungskonzern nach § 18 Absatz 2 AktG errichtet werden (vgl. BAG vom 13.10.2004 - 7 ABR 56/03).
  • BAG, 22.11.1995 - 7 ABR 9/95

    Konzernbetriebsrat im qualifiziert faktischen Konzern

    Auszug aus KAG Augsburg, 15.05.2020 - M 18/19
    Rechtsträger können auch Vereine, Stiftungen und natürliche Personen sein (vgl. BAG vom 22.11.1995 - 7 ABR 9/95).
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