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   KAG Hamburg, 09.04.2014 - I MAVO 2/14   

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https://dejure.org/2014,34454
KAG Hamburg, 09.04.2014 - I MAVO 2/14 (https://dejure.org/2014,34454)
KAG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.2014 - I MAVO 2/14 (https://dejure.org/2014,34454)
KAG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 2014 - I MAVO 2/14 (https://dejure.org/2014,34454)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement -

    Auszug aus KAG Hamburg, 09.04.2014 - I MAVO 2/14
    Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (23.06.2010 - 6 P 8/09, in ZA-RR 2010) als auch das Bundesarbeitsgericht (07.02.2012 - 1 ABR 46/10, ZMV 2012, 107) haben gegen die bloße Mitteilung der Krankheitsdaten und die Namensnennung der betroffenen Personen an den Betriebs- bzw. den Personalrat Bedenken aus Gründen des Datenschutzes zurückgewiesen.

    Das Erheben von Daten über die krankheitsbedingten Fehlzeiten durch den Dienstgeber und ihre Übermittlung an die Mitarbeitervertretung ist auch bei fehlender Einwilligung der betroffenen Arbeitnehmer nach § 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz zulässig (vgl. BAG vom 07.02.2012 - 1 ABR 46/10, a.a.O.).

    Richtig ist grundsätzlich auch, dass der Dienstgeber nicht befugt ist, sich gegenüber dem Überwachungsrecht auf Grundrechte der Arbeitnehmer zu berufen (vgl. BAG vom 20.12.1995 - 7 ABR 8/95 - BAGE 82, 36; vom 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus KAG Hamburg, 09.04.2014 - I MAVO 2/14
    Sowohl das Bundesverwaltungsgericht (23.06.2010 - 6 P 8/09, in ZA-RR 2010) als auch das Bundesarbeitsgericht (07.02.2012 - 1 ABR 46/10, ZMV 2012, 107) haben gegen die bloße Mitteilung der Krankheitsdaten und die Namensnennung der betroffenen Personen an den Betriebs- bzw. den Personalrat Bedenken aus Gründen des Datenschutzes zurückgewiesen.

    Dem Auskunftsbegehren der Klägerin steht es ebenfalls entgegen, wenn der Mitarbeiter seine Zustimmung zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements mit einer persönlichen Begründung verweigert hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht vom 03.06.2010 - 6 P 8/09, a.a.O.).

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus KAG Hamburg, 09.04.2014 - I MAVO 2/14
    Richtig ist grundsätzlich auch, dass der Dienstgeber nicht befugt ist, sich gegenüber dem Überwachungsrecht auf Grundrechte der Arbeitnehmer zu berufen (vgl. BAG vom 20.12.1995 - 7 ABR 8/95 - BAGE 82, 36; vom 07.02.2012 - 1 ABR 46/10 - a.a.O.).
  • KAGH, 28.11.2014 - M 6/14

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Das Gemeinsame Kirchliche Arbeitsgericht in Hamburg hat durch Urteil vom 9.4.2014 - I MAVO 02/14- die Klage abgewiesen und die Revision zugelassen.

    das Urteil des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichtes in Hamburg vom 9.4.2014 (I MAVO 2/14) abzuändern und der Klage stattzugeben.

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