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   KAG Mainz, 07.04.2017 - M 5/17 Tr - ewVfg -   

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KAG Mainz, 07.04.2017 - M 5/17 Tr - ewVfg - (https://dejure.org/2017,63784)
KAG Mainz, Entscheidung vom 07.04.2017 - M 5/17 Tr - ewVfg - (https://dejure.org/2017,63784)
KAG Mainz, Entscheidung vom 07. April 2017 - M 5/17 Tr - ewVfg - (https://dejure.org/2017,63784)
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  • LAG Düsseldorf, 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14

    Keine facebook-Seite des Arbeitgebers ohne Mitbestimmung?

    Auszug aus KAG Mainz, 07.04.2017 - M 5/17
    Nach §§ 37 Abs. 1, 40 Abs. 1 Nr. 9 MAVO-Trier bedarf die Dienststelle der vorherigen Zustimmung der MAV bei der "Einführung" und "Anwendung" technischer Einrichtungen, die objektiv dazu geeignet sind - auf die diesbezüglichen Ziele und Absichten des Dienstgebers kommt es insoweit nicht an - Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer überwachen zu können (vgl. hierzu im Einzelnen: Urteil des erkennenden Gerichts vom 04.11.2014 - M 27/14 Tr; Beschl. des erkennenden Gerichts v. 16.10.2014 - M 34/14 Tr-ewVfg; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.01.2015 - 9 TaBV 51/14, NZA-RR 2015, 355).
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