Rechtsprechung
KAG Mainz, 16.01.2014 - M 16/13 Mz |
Volltextveröffentlichungen (2)
- bistummainz.de
Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung
- zmv-online.de
Zustimmung zur Eingruppierung - Mehrere Mitarbeiter - Anlage 33 AVR
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94
Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst
Auszug aus KAG Mainz, 16.01.2014 - M 16/13
Die dort genannten Personengruppen weisen allgemeine Sozialisationsdefizite auf (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 495/94, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21). - BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95
Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst
Auszug aus KAG Mainz, 16.01.2014 - M 16/13
Mit den konkreten Tätigkeitsbeispielen hat der Normgeber Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs der "schwierigen Tätigkeiten" vorgegeben (vgl. BAG, Urteil vom 10.07.1996 - 4 AZR 139/95, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29). - BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94
Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"
Auszug aus KAG Mainz, 16.01.2014 - M 16/13
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitsvorgang definiert als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeiten eines Angestellten (vgl. etwa BAG, NZA 1996, 657).
- BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 25/91
Ständiger Vertreter des Leiters einer Universitätsklinik
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 17. September 1990 - 16/13 Sa 1070/89 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. - KG, 06.08.2013 - 4 Ws 100/13
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, wichtiger Grund
Daher kann eine Verletzung des Beschleunigungsgebots auch schon vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs. 1 StPO die Aufhebung des Haftbefehls gebieten, wenn es aufgrund vermeidbarer grober Fehler und Versäumnisse der Justizorgane zu einer erheblichen Verzögerung gekommen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2013 - [4] 141 HEs 35/13 [16/13] -, 5. August 2009 - [4] 1 HEs 28/09 [19/09] - und 13. November 2009 - [4] 1 HEs 47/09 [29-30/09] - m.w.N.).Schließlich verlangt es der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen grundsätzlich, dass eine einmal begonnene Hauptverhandlung zügig und unter Vermeidung unnötiger Verzögerungen zum Abschluss gebracht wird (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2002, 348, 349; OLG Frankfurt am Main StV 1988, 210, 211; OLG Karlsruhe StV 2000, 91 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 8. Juli 2013 - [4] 141 HEs 35/13 [16/13] -).
- KG, 06.08.2013 - 141 HEs 41/13
Vorliegen eines wichtigen Grundes i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO hinsichtlich …
Daher kann eine Verletzung des Beschleunigungsgebots auch schon vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs. 1 StPO die Aufhebung des Haftbefehls gebieten, wenn es aufgrund vermeidbarer grober Fehler und Versäumnisse der Justizorgane zu einer erheblichen Verzögerung gekommen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Juli 2013 - [4] 141 HEs 35/13 [16/13] -, 5. August 2009 - [4] 1 HEs 28/09 [19/09] - und 13. November 2009 - [4] 1 HEs 47/09 [29-30/09] - m.w.N.).Schließlich verlangt es der Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen grundsätzlich, dass eine einmal begonnene Hauptverhandlung zügig und unter Vermeidung unnötiger Verzögerungen zum Abschluss gebracht wird (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2002, 348, 349; OLG Frankfurt am Main StV 1988, 210, 211; OLG Karlsruhe StV 2000, 91 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 8. Juli 2013 - [4] 141 HEs 35/13 [16/13] -).
- LAG Hessen, 30.05.1994 - 16 Sa 1745/93
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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