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   KAG Mainz, 16.01.2014 - M 18/13 Mz   

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https://dejure.org/2014,37279
KAG Mainz, 16.01.2014 - M 18/13 Mz (https://dejure.org/2014,37279)
KAG Mainz, Entscheidung vom 16.01.2014 - M 18/13 Mz (https://dejure.org/2014,37279)
KAG Mainz, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - M 18/13 Mz (https://dejure.org/2014,37279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bistummainz.de PDF

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung

  • zmv-online.de PDF

    Zustimmung zur Eingruppierung - Mehrere Mitarbeiter - Anlage 33 AVR

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus KAG Mainz, 16.01.2014 - M 18/13
    Die dort genannten Personengruppen weisen allgemeine Sozialisationsdefizite auf (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 495/94, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 21).
  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus KAG Mainz, 16.01.2014 - M 18/13
    Mit den konkreten Tätigkeitsbeispielen hat der Normgeber Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs der "schwierigen Tätigkeiten" vorgegeben (vgl. BAG, Urteil vom 10.07.1996 - 4 AZR 139/95, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus KAG Mainz, 16.01.2014 - M 18/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitsvorgang definiert als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeiten eines Angestellten (vgl. etwa BAG, NZA 1996, 657).
  • OLG Rostock, 15.05.2013 - 1 AktG 1/13

    Aktienrechtliches Freigabeverfahren: Erreichung des Aktienquorums; Anfechtbarkeit

    Gegen diese Beschlüsse der Hauptversammlung haben die Antragsgegner Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen beim Landgericht Rostock erhoben (Verfahren 5 HK O 8/13 AktG, 5 HK O 9/13 AktG, 5 HK O 10/13 AktG, 5 HK O 11/13 AktG sowie 5 HK O 18/13 AktG).

    es wird festgestellt, dass die Erhebung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Antragsgegner (LG Rostock, Az.: 5 HK O 8/13 AktG, 5 HK O 9/13 AktG, 5 HK O 10/13 AktG, 5 HK O 11/13 AktG, 5 HK O 18/13 AktG) gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 10.12.2012 zu TOP 5 über eine Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht und dass etwaige Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen,.

    es wird festgestellt, dass die Erhebung der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Antragsgegner (LG Rostock, Az.: 5 HK O 8/13 AktG, 5 HK O 9/13 AktG, 5 HK O 10/13 AktG, 5 HK O 11/13 AktG, 5 HK O 18/13 AktG) gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 10.12.2012 zu TOP 6 über eine Kapitalerhöhung und die entsprechende Satzungsänderung der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht und dass etwaige Mängel des Hauptversammlungsbeschlusses die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

    Die Anfechtungsklagen in der Hauptsache sind vor dem Landgericht Rostock anhängig, Az.: 5 HK O 18/13 AktG, zu dem alle Klagen der hiesigen Antragsgegner verbunden worden sind (Verbindungsbeschluss des Landgerichts Rostock vom 14.02.2013, Bd. V, Bl. 376 GA).

  • EGMR, 05.03.2024 - 37364/10

    BOSKOCEVIC v. SERBIA

    the constitutional court act (zakon o ustavnom sudu; published in og rs nos. 109/07, 99/11 and 18/13) 25. Article 36 § 1 (7) of the Constitutional Court Act provides that the Constitutional Court shall reject a written submission aimed at the institution of proceedings before it whenever "other preconditions", required by law, for the conduct of those proceedings or the adjudication of the complaint in question have not been satisfied.
  • EGMR, 29.08.2023 - 43651/22

    KOVACEVIC v. BOSNIA AND HERZEGOVINA

    The Election Act 2001 (Izborni zakon, Official Gazette of Bosnia and Herzegovina nos. 23/01, 7/02, 9/02, 20/02, 25/02, 4/04, 20/04, 25/05, 52/05, 65/05, 77/05, 11/06, 24/06, 32/07, 33/08, 37/08, 32/10, 18/13, 7/14, 31/16, 41/20, 38/22, 51/22 and 67/22) entered into force on 27 September 2001.
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