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   KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13 Mz   

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https://dejure.org/2014,37284
KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13 Mz (https://dejure.org/2014,37284)
KAG Mainz, Entscheidung vom 20.03.2014 - M 25/13 Mz (https://dejure.org/2014,37284)
KAG Mainz, Entscheidung vom 20. März 2014 - M 25/13 Mz (https://dejure.org/2014,37284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bistummainz.de PDF

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung

  • zmv-online.de PDF

    Zustimmung zur Eingruppierung - Sozialarbeiter, Sozialpädagogen - Anlage 33 AVR

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13
    Mit den konkreten Tätigkeitsbeispielen hat der Normgeber Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs der "schwierigen Tätigkeiten" vorgegeben (BAG, 10.07.1996 - 4 AZR 139/95, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 29).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13
    Es ist also nicht notwendig, dass bei einem einheitlichen Arbeitsvorgang mindestens die Hälfte der auf den Arbeitsvorgang entfallenden Tätigkeit eine höhere tarifliche Wertigkeit erfüllt (BAG vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10; BAG vom 06.07.2011 - 4 AZR 568/09).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13
    Da vorliegend die von den Mitarbeitern auszuübende Tätigkeit als ein einziger (großer) Arbeitsvorgang anzusehen und als solcher zu bewerten ist, ist es ausreichend, wenn das Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs an einem rechtlich erheblichen Ausmaß vorliegt (vgl. hierzu BAG, NZA-RR 2008, 189, BAG vom 21.08.2013 - 4 AZR 933/11).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 568/09

    Eingruppierung eines - leitenden - Oberarztes

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13
    Es ist also nicht notwendig, dass bei einem einheitlichen Arbeitsvorgang mindestens die Hälfte der auf den Arbeitsvorgang entfallenden Tätigkeit eine höhere tarifliche Wertigkeit erfüllt (BAG vom 21.03.2012 - 4 AZR 266/10; BAG vom 06.07.2011 - 4 AZR 568/09).
  • BAG, 21.08.2013 - 4 AZR 933/11

    Eingruppierung eines Bezirkssozialarbeiters

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13
    Da vorliegend die von den Mitarbeitern auszuübende Tätigkeit als ein einziger (großer) Arbeitsvorgang anzusehen und als solcher zu bewerten ist, ist es ausreichend, wenn das Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs an einem rechtlich erheblichen Ausmaß vorliegt (vgl. hierzu BAG, NZA-RR 2008, 189, BAG vom 21.08.2013 - 4 AZR 933/11).
  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitsvorgang definiert als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeiten eines Angestellten (vgl. etwa BAG, NZA 1996, 657).
  • BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 673/10

    Eingruppierung - Allgemeine oder spezielle Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a zum

    Auszug aus KAG Mainz, 20.03.2014 - M 25/13
    Prägend ist in der Regel die Teiltätigkeit, die die überwiegend aufzuwendende Arbeitszeit ausmacht (BAG vom 04.07.2012 - 4 AZR 673/10).
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