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   KAG Mainz, 21.09.2015 - M 52/15 Mz   

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KAG Mainz, 21.09.2015 - M 52/15 Mz (https://dejure.org/2015,61201)
KAG Mainz, Entscheidung vom 21.09.2015 - M 52/15 Mz (https://dejure.org/2015,61201)
KAG Mainz, Entscheidung vom 21. September 2015 - M 52/15 Mz (https://dejure.org/2015,61201)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/89

    Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 106 Abs. 2 BetrVG

    Auszug aus KAG Mainz, 21.09.2015 - M 52/15
    Trotzdem ist unzweifelhaft, dass die MAV über einen Betriebsübergang ins Einzelne gehend zu informieren ist (so schon BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/89, NZA 1991, 649).
  • LSG Sachsen, 25.04.2022 - L 7 R 479/21
    Eine Unterscheidung zwischen Projektierungs- und Konstruktionsbüros hat der Gesetz- und Verordnungsgeber der DDR bereits Anfang der 50er- Jahre vorgenommen, so etwa im "Beschluss über die Errichtung eines technischen Projektierungs- und Konstruktionsbüros der Energiewirtschaft" vom 29. Juni 1949 (ZVOBl. I Nr. 59 S. 515) oder in der "Anordnung über Errichtung, Aufbau und Aufgaben der zentralen technologischen Projektierungsbüros der volkseigenen Industrie" vom 31. Dezember 1951 (MBl. 52/15).
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