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   KAG Paderborn, 08.10.2009 - XVII/06   

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KAG Paderborn, 08.10.2009 - XVII/06 (https://dejure.org/2009,94560)
KAG Paderborn, Entscheidung vom 08.10.2009 - XVII/06 (https://dejure.org/2009,94560)
KAG Paderborn, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - XVII/06 (https://dejure.org/2009,94560)
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    Kirchlicher Rechtsträger i.S.d. Art. 2 Abs. 2 der Grundordnung

 
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  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Auszug aus KAG Paderborn, 08.10.2009 - XVII/06
    Welche Reichweite der genannten Verfassungsbestimmung zukommt, insbesondere welche Einrichtungen von ihr erfasst werden und welche Voraussetzungen sie dazu erfüllen müssen, haben letztlich die staatlichen Gerichte zu entscheiden; denn es geht hierbei um die Auslegung und Anwendung staatlichen Rechts (vgl. SAG, Beschluss vom 05.12.2007-7 ABR 72/06 -, AP § 118 BetrVG 1972 Nr. 82).
  • BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 36/86

    Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf eine gemeinnützige Gesellschaft mit

    Auszug aus KAG Paderborn, 08.10.2009 - XVII/06
    ln Anwendung dieser Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 14.04.1988-6 ABR 36/86- ( BAGE 58, 92 =AP § 118 BetrVG 1972 Nr. 36) das im Erzbistum Paderbom gelegene Kolping-Berufsbildungswerk Brakel als eine der katholischen Kirche zugehörige Einrichtung anerkannt.
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus KAG Paderborn, 08.10.2009 - XVII/06
    Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung einer Einrichtung zur Kirche ist nicht etwa die Zugehörigkeit zur Kirchenverwaltung; es genügt vielmehr, dass die in Frage stehende Einrichtung der Kirche so nahe steht, dass sie teilhat an der Verwirklichung eines Stücks Auftrag der Kirche im Geist christlicher Religiosität, im Einklang mit dem Bekenntnis der christlichen Kirche und in Verbindung mit den Amtsträgern der Kirche (Bundesverfassungsgericht vom 11.10.1977- 2 BvR 209/76 -, BVerfGE 46, 73, 87; ebenso vorn 25.03.1980-2 BvR 208/76-, BVerfGE 53, 366, 392 =APArt. 140 GG Nrn. 1 und 6).
  • BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 350/00

    Höhere Vergütung als Schadensersatz

    Auszug aus KAG Paderborn, 08.10.2009 - XVII/06
    Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht in einer späteren Entscheidung die Kirchlichkeit eines Kolping-Bildungswerks im Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart verneint (Urteil vom 26.07.2001 -6 AZR 350/00 -).Es hat dies mit der Entwicklung begründet, die dieses Kolping- Bildungswerk im Laufe der Zeit durch Änderung seiner Satzung und sein Verhalten gegenüber der zuständigen kirchlichen Autorität genommen hatte.
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus KAG Paderborn, 08.10.2009 - XVII/06
    Maßgebliches Kriterium für die Zuordnung einer Einrichtung zur Kirche ist nicht etwa die Zugehörigkeit zur Kirchenverwaltung; es genügt vielmehr, dass die in Frage stehende Einrichtung der Kirche so nahe steht, dass sie teilhat an der Verwirklichung eines Stücks Auftrag der Kirche im Geist christlicher Religiosität, im Einklang mit dem Bekenntnis der christlichen Kirche und in Verbindung mit den Amtsträgern der Kirche (Bundesverfassungsgericht vom 11.10.1977- 2 BvR 209/76 -, BVerfGE 46, 73, 87; ebenso vorn 25.03.1980-2 BvR 208/76-, BVerfGE 53, 366, 392 =APArt. 140 GG Nrn. 1 und 6).
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