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   KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14   

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KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14 (https://dejure.org/2014,69842)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2014 - AS 4/14 (https://dejure.org/2014,69842)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2014 - AS 4/14 (https://dejure.org/2014,69842)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.01.2012 - AS 19/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14
    Unter einem Arbeitsvorgang ist unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Übung nach tatsächlichen Gesichtspunkten eine abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Mitarbeiters zu verstehen (BAG, 4 AZR 736/00; 4 AZR 5/09 m. w. N.; Kirchliches Arbeitsgericht Diözese Rottenburg Stuttgart, AS 07/12 und AS 19/11).

    Wird kein Tätigkeitsmerkmal erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei aber dann dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispiele aus zu erfolgen hat (BAG, Urteil vom 20.03.1996, 4 AZR 967/94; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).

    Da vorliegend die von der Mitarbeiterin auszuübende Tätigkeit als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu betrachten ist (vgl. oben II.2.c.), ist es ausreichend, wenn das Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs in einem rechtlich erheblichen Ausmaß vorliegt (BAG, NZA-RR 2008, 189; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).

    Auf den genauen Umfang oder gar ein Überwiegen der das Heraushebungsmerkmal erfüllenden Tätigkeit kommt es nicht an (BAG, NZA-RR 2009, 651; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).

    Wie bei den aufgeführten Tätigkeiten hat sie mit Menschen zu tun, die typischerweise mit besonders vielgestaltigen oder umfangreichen Problemen belastet sind (BAG, NZA-RR 2009, 651 [653]; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14
    Auf den genauen Umfang oder gar ein Überwiegen der das Heraushebungsmerkmal erfüllenden Tätigkeit kommt es nicht an (BAG, NZA-RR 2009, 651; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).

    Wie bei den aufgeführten Tätigkeiten hat sie mit Menschen zu tun, die typischerweise mit besonders vielgestaltigen oder umfangreichen Problemen belastet sind (BAG, NZA-RR 2009, 651 [653]; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14
    Wird kein Tätigkeitsmerkmal erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei aber dann dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispiele aus zu erfolgen hat (BAG, Urteil vom 20.03.1996, 4 AZR 967/94; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14
    Da vorliegend die von der Mitarbeiterin auszuübende Tätigkeit als ein einheitlicher Arbeitsvorgang zu betrachten ist (vgl. oben II.2.c.), ist es ausreichend, wenn das Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs in einem rechtlich erheblichen Ausmaß vorliegt (BAG, NZA-RR 2008, 189; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14
    c. Der Bezugspunkt der Eingruppierung nach der AVR ist der Arbeitsvorgang als maßgebende Einheit für die Zuordnung zu einem Tätigkeitsmerkmal (BAG, 4 AZR 13/08).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.08.2011 - AS 11/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14
    Schwierige Tätigkeiten liegen danach vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit herausheben, wenn im Vergleich zu den einfachen Arbeiten ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten gefordert sind oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (BAG, Urteil vom 10.12.1975, 4 AZR 41/75; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg- Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.06.2012 - AS 7/12

    Eingruppierung; Ersetzung der Zustimmung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14
    Unter einem Arbeitsvorgang ist unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Übung nach tatsächlichen Gesichtspunkten eine abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Mitarbeiters zu verstehen (BAG, 4 AZR 736/00; 4 AZR 5/09 m. w. N.; Kirchliches Arbeitsgericht Diözese Rottenburg Stuttgart, AS 07/12 und AS 19/11).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14
    Unter einem Arbeitsvorgang ist unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Übung nach tatsächlichen Gesichtspunkten eine abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Mitarbeiters zu verstehen (BAG, 4 AZR 736/00; 4 AZR 5/09 m. w. N.; Kirchliches Arbeitsgericht Diözese Rottenburg Stuttgart, AS 07/12 und AS 19/11).
  • BAG, 29.11.2001 - 4 AZR 736/00

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14
    Unter einem Arbeitsvorgang ist unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Übung nach tatsächlichen Gesichtspunkten eine abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit des Mitarbeiters zu verstehen (BAG, 4 AZR 736/00; 4 AZR 5/09 m. w. N.; Kirchliches Arbeitsgericht Diözese Rottenburg Stuttgart, AS 07/12 und AS 19/11).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 4/14
    Schwierige Tätigkeiten liegen danach vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit herausheben, wenn im Vergleich zu den einfachen Arbeiten ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten gefordert sind oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (BAG, Urteil vom 10.12.1975, 4 AZR 41/75; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg- Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11).
  • KAG Mainz, 16.08.2016 - M 8/16
    Die beklagte MAV hat vorliegend ihre Argumentation im Wesentlichen auf ein Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts Rottenburg-Stuttgart vom 21.03.2014 - AS 04/2014 gestützt.
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