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KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2012 - AS 15/12 |
Zitiervorschläge
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 21. September 2012 - AS 15/12 (https://dejure.org/2012,62095)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- zmv-online.de
Werk- oder Dienstvertrag - Arbeitnehmerüberlassung
- schiering.org
Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Einsatz des Anästhesieteams des Medizinischen Versorgungszentrums bei der Beklagten sondern Dienstvertrag - keine Zustimmung gemäß § 34 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 Nr. 3 MAVO erforderlich
- recht.drs.de
§ 34 MAVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2012 - AS 15/12
Maßgeblich für die Beurteilung ist nicht die von den Vertragsparteien gewünschte Rechtsfolge oder die gewählte Bezeichnung, sondern die tatsächliche Durchführung des Vertrags, da die Vertragsparteien Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nicht vertraglich ausschließen können (BAG 7 AZR 723/10).Beim Weisungsrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu unterscheiden, ob es sich um arbeitsbezogene Weisungen handelt oder ob es darüber hinausgeht (BAG 7 AZR 723/10).
- BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03
Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2012 - AS 15/12
Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG 7 AZR 180/03; 7 AZR 269/07). - BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das …
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2012 - AS 15/12
Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne des § 1 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind und ihre Arbeit allein nach Weisungen des Entleihers und in dessen Interesse ausführen (BAG 7 AZR 180/03; 7 AZR 269/07).
- KAGH, 07.06.2013 - M 22/12
Zustimmung der MAV beim Einsatz von Dienstleistungskräften (Anästhesieteam) - zum …
Sie beantragt, 1. Das Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichtes der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Az.: AS 15/12 vom 21.9.2013 wird abgeändert: 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Anästhesiemitarbeitern, Anästhesiepflegemitarbeitern und OP- Pflegemitarbeitern, die von der Firma der Beklagten zur Arbeitsleistung überlassen werden, gegen § 34 MAVO verstoßen hat.