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   KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16   

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https://dejure.org/2016,73499
KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16 (https://dejure.org/2016,73499)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2016 - AS 12/16 (https://dejure.org/2016,73499)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - AS 12/16 (https://dejure.org/2016,73499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Eingruppierung einer Mitarbeiterin der Psychologischen Familien- und Lebensberatung

  • recht.drs.de PDF

    §§ 33, 35 MAVO

 
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  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.01.2012 - AS 19/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Das Kirchliche Arbeitsgericht lehnt sich dabei an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für den Öffentlichen Dienst an, da auch die AVR sich stark an den TVöD des Öffentlichen Dienstes anlehnt (KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).

    Wird kein dort aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann bei der Beurteilung von den Maßstäben der aufgeführten Beispiele auszugehen ist (BAG, Urteil vom 20.03.1996, 4 AZR 967/94; KAG Diözese Rottenburg- Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).

  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Auch die staatlichen Gerichte gehen bei Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern / Sozialpädagogen von einem einheitlichen Arbeitsvorgang aus (BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 495/94).
  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 625/96

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Das Bundesarbeitsgericht versteht in seiner ständigen Rechtsprechung unter dem Arbeitsvorgang "eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten" (BAG, Urteil vom 24.06.1998, 4 AZR 625/96).
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Aus diesem Grund ist zunächst zu prüfen, ob die Mitarbeiterin die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt (BAGE 34, 158).
  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Eine schwierige Tätigkeit in diesem Sinn liegt dann vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit hervorhebt, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten erfordert oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (BAG, Urteil vom 11.12.1975, 4 AZR 41/75; KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG, Urteil vom 25.08.2010, 4 AZR 5/09).
  • KAG Hamburg, 30.06.2015 - I MAVO 1/15
    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Dies sei ein erheblicher Unterschied zu den Fällen, die dem Urteil des Gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts in Hamburg (I MAVO 01/15) zu Grunde gelegen hätten.
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Wird kein dort aufgeführtes Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann bei der Beurteilung von den Maßstäben der aufgeführten Beispiele auszugehen ist (BAG, Urteil vom 20.03.1996, 4 AZR 967/94; KAG Diözese Rottenburg- Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012, AS 19/11).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Nachdem die Tätigkeit der Mitarbeiterin als ein einziger Arbeitsvorgang zu betrachten ist, kommt es darauf an, ob das Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs in einem rechtlich erheblichen Ausmaß vorliegt, wobei es nicht darauf ankommt, ob von einem Überwiegen des Heraushebungsmerkmals ausgegangen werden kann (BAG, NZA-RR 2009, 651).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.08.2011 - AS 11/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.10.2016 - AS 12/16
    Eine schwierige Tätigkeit in diesem Sinn liegt dann vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit hervorhebt, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten erfordert oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (BAG, Urteil vom 11.12.1975, 4 AZR 41/75; KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.03.2011 - AS 2/11

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Sozial- und Erziehungsdienst

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