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KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.11.2013 - AS 16/13 |
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KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 22. November 2013 - AS 16/13 (https://dejure.org/2013,81149)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Zustimmung zur Einstellung und Eingruppierung - Sozialarbeiterin
- recht.drs.de
§§ 33, 35 MAVO
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94
Eingruppierung einer Chefarztsekretärin
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.11.2013 - AS 16/13
Schwierige Tätigkeiten liegen demnach vor, wenn diese sich aus der normalen Tätigkeit herausheben, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordern oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellen (Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.6.2013, AS 03/13; BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94). - KAG Münster, 06.09.2012 - 54/12
Überleitung der Mitarbeiter in die Anlagen 30 bis 33 der AVR
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.11.2013 - AS 16/13
des Gerichts um eine typische Aufgabe einer Sozialarbeiterin oder einer Sozialpädagogin, für die diese im Rahmen ihrer Ausbildung auch geschult werden (so auch Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier, Urteil vom 21.08.2012, M 12/12; Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Münster, nordrheinwestfälischer Teil, Urteil vom 06.09.2012, 54/12-KAG-MA, BeckRS 2012, 73776; Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland, Beschluss vom 12.10.2007, I-0124 / R 79-09, I-124 / R 79 /09, BeckRS 2010, 75264). - BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94
Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.11.2013 - AS 16/13
Die dort genannten Personen weisen allgemeine Sozialisationsdefizite auf (BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 495/94).
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.08.2011 - AS 11/11
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.11.2013 - AS 16/13
Schwierige Tätigkeiten liegen demnach vor, wenn diese sich aus der normalen Tätigkeit herausheben, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordern oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellen (Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.6.2013, AS 03/13; BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94). - KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.03.2011 - AS 2/11
Eingruppierung eines Mitarbeiters im Sozial- und Erziehungsdienst
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.11.2013 - AS 16/13
Maßgebend dafür sind im vorliegenden Verfahren die ab der Umsetzung auszuübenden Tätigkeiten (ständige Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart, z. B. Urteil vom 25.03.2011, AS 02/11). - KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.11.2013 - AS 16/13
Schwierige Tätigkeiten liegen demnach vor, wenn diese sich aus der normalen Tätigkeit herausheben, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordern oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellen (Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.6.2013, AS 03/13; BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94).
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 28.04.2017 - AS 7/17 28 Schwierige Tätigkeiten liegen demnach vor, wenn diese sich aus der normalen Tätigkeit herausheben, wenn sie im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordern oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit stellen (KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13; Urteil vom 22.11.2013, AS 16/13; BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94).