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KAG Rottenburg-Stuttgart, 23.09.2011 - AS 12/11 |
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KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 2011 - AS 12/11 (https://dejure.org/2011,95652)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung in die Vergütungsgruppe 10, Ziffer 7, Stufe 1, der Anlage 2 zu den AVR Mitarbeiter/innen im Sozial- und Erziehungsdienst
- recht.drs.de
§ 34 MAVO
Wird zitiert von ...
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.11.2011 - AS 13/11
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
Nach der Tätigkeitsbeschreibung des Dienstgebers, des Klägers, ist festzustellen, dass es sich bei den vom Mitarbeiter K. auszuführenden Tätigkeiten weit überwiegend um Tätigkeiten handelt, die verwaltender oder hausmeisterlicher Art sind (vgl. auch KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 23.09.2011 - AS 12/11, dessen Entscheidung ein nahezu identischer Aufgabenkatalog zugrunde lag).Folglich soll der Mitarbeiter nur außerhalb der Dienstzeiten des zuständigen Sozialarbeiters beratend tätig werden (vgl. auch KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 23.09.2011 - AS 12/11).
Vorliegend gilt das umso mehr, weil die Aufnahme der hilfsbedürftigen Personen in das Haus sogar eine Garantenpflicht begründet (KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 23.09.2011 - AS 12/11).