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   KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17   

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https://dejure.org/2017,63750
KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17 (https://dejure.org/2017,63750)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 25.08.2017 - AS 14/17 (https://dejure.org/2017,63750)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 25. August 2017 - AS 14/17 (https://dejure.org/2017,63750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Eingruppierung einer Sozialpädagogischen Familienhelferin - Entgeltgruppe S 11b oder S 12

  • recht.drs.de PDF

    §§ 33, 35 MAVO

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 28.04.2017 - AS 7/17
    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
    27 Eine schwierige Fachberatung im Sinne der Anmerkung 11f setzt voraus, dass neben dem notwendigen, rein berufsspezifischen Fachwissen aufgrund der besonderen Situation andere qualifizierte Fähigkeiten erforderlich sind (KAG Münster, Urteil vom 06.09.2012, 54/12 KAG-MS; KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 28.04.2017, AS 07/17).

    Das Hervorhebungsmerkmal "schwierige Tätigkeiten" wird auch dann erfüllt, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die den in der Anmerkung 11 aufgeführten Beispielstatbeständen gleichzustellen ist (BAG, Urteil vom 20.03.1996, 4 AZR 1969/94; KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 28.04.2017, AS 07/17).

    Von einer schwierigen Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe S 12 ist dann auszugehen, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit heraushebt, also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordert oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit verlangt (BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94; KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13; Urteil vom 28.04.2017, AS 07/17).

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
    Bei den in der Anmerkung aufgeführten Beispielen handelt es sich um Personengruppen, bei denen typischerweise von besonders vielgestaltigen oder umfangreichen, nicht nur sozialen Problemen auszugehen ist (BAG, NZA-RR 1997, 68; BAG, NZA-RR 2009, 651).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG, Urteil vom 25.08.2010, 4 AZR 5/09).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
    Im vorliegenden Fall genügt eine pauschale Überprüfung, da zwischen den Parteien kein Streit darüber besteht, dass zumindest die Voraussetzungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt sind (BAG, NJOZ 2009, 4933).
  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
    Bei den in der Anmerkung aufgeführten Beispielen handelt es sich um Personengruppen, bei denen typischerweise von besonders vielgestaltigen oder umfangreichen, nicht nur sozialen Problemen auszugehen ist (BAG, NZA-RR 1997, 68; BAG, NZA-RR 2009, 651).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
    Aus diesem Grund ist zunächst zu prüfen, ob die Mitarbeiterin die Anforderungen der Ausgangsfallgruppe erfüllt (BAG, NJOZ 2003, 2039).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94

    Eingruppierung einer Chefarztsekretärin

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
    Von einer schwierigen Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe S 12 ist dann auszugehen, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit heraushebt, also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordert oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit verlangt (BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94; KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13; Urteil vom 28.04.2017, AS 07/17).
  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 625/96

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
    21 Das Bundesarbeitsgericht versteht in seiner ständigen Rechtsprechung unter Arbeitsvorgang "unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheiten der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeiten eines Angestellten" (BAG, Urteil vom 24.06.1989, 4 AZR 625/96).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 12.05.2017 - AS 1/17
    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
    12 Bei der Eingruppierung geht es um die - erstmalige - Festsetzung der für die Mitarbeiterin ab ihrer Einstellung nach den Merkmalen ihrer auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (ständige Rechtsprechung des KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, z. B. Urteil vom 25.03.2011, AS 02/11; zuletzt Urteil vom 12.05.2017, AS 01/17).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.08.2011 - AS 11/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.08.2017 - AS 14/17
    Von einer schwierigen Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe S 12 ist dann auszugehen, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit heraushebt, also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordert oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit verlangt (BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94; KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13; Urteil vom 28.04.2017, AS 07/17).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.03.2011 - AS 2/11

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Sozial- und Erziehungsdienst

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.01.2012 - AS 19/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

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