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KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.09.2014 - AS 14/14 |
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KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 26. September 2014 - AS 14/14 (https://dejure.org/2014,49141)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- recht.drs.de
Anfechtung der MAV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.09.2014 - AS 14/14
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.11.2015 - AS 14/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00
Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle - …
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.09.2014 - AS 14/14
Von entscheidender Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die personalvertretungsrechtlich relevanten Befugnisse, die den Rechtsstatus des Mitarbeiters berühren, so z. B. Einstellung, Versetzung und Ähnliches (BVerwG, Beschluss vom 29. März 2001, 6 P 7/00). - KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 1/14
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.09.2014 - AS 14/14
Dafür ist ausreichend, dass die Wahlanfechtung einen erheblichen Anfechtungstatbestand enthält, wobei dieser im Ergebnis nicht begründet sein muss (Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 21.03.2014, AS 01/14;… Simon, Freiburger Kommentar MAVO, § 12, Rn. 29). - BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.09.2014 - AS 14/14
Danach ist als Betrieb die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe von sachlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke verfolgt (BAG, Urteil vom 21.07.2004, 7 ABR 57/03). - BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 53/99
Öffentlichkeit der Stimmauszählung
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.09.2014 - AS 14/14
Bei einem Verstoß gegen das Gebot der öffentlichen Stimmauszählung kann dies regelmäßig nicht angenommen werden, da es normalerweise nicht ausgeschlossen werden kann, dass es während der Stimmauszählung zu Fehlern gekommen ist, die im Falle der öffentlichen Auszählung nicht unterlaufen wären (BAG, Beschluss vom 15.11.2007, 7 ABR 53/99).