Rechtsprechung
KAG Mainz, 04.10.2016 - M 11/16 Lb |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,73502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Zustimmung zur Einstellung einer befristet angestellten Lehrerin zur Erprobung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
Sachgrund der Erprobung iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG
Auszug aus KAG Mainz, 04.10.2016 - M 11/16
Im Allgemeinen werden in einem Arbeitsverhältnis nach dem Vorbild des § 1 Abs. 1 KSchG und von § 4 Satz 1 AVO, wonach die ersten 6 Monate der Beschäftigung als Probezeit gelten, auch diese 6 Monate als Erprobungszeit ausreichen (BAG v. 02.06.2010 - 7 AZR 85/09, NZA 2010, 1293).