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   KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13   

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https://dejure.org/2013,74334
KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13 (https://dejure.org/2013,74334)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 21.06.2013 - AS 3/13 (https://dejure.org/2013,74334)
KAG Rottenburg-Stuttgart, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - AS 3/13 (https://dejure.org/2013,74334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Zustimmung zur Einstellung und Eingruppierung - Sozialpädagogische Familienhelferin (SPFH)

  • recht.drs.de PDF

    §§ 33, 35 MAVO

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.05.2009 - 4 AZR 184/08

    Eingruppierung bei Beratungstätigkeit in der Schuldner- und

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
    Hierfür spricht auch, dass in der Anmerkung 11 der Fallgruppe die Betreuung bestimmter näher bezeichneter Personengruppen insgesamt genannt wird, um schwierige Tätigkeiten des Sozialarbeiters zu kennzeichnen (vgl. BAG, NZA-RR 2009, 651, 652 Rn. 19).

    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG, das in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern / Sozialpädagogen in Beratungs- und Betreuungstätigkeiten regelmäßig annimmt, dass die gesamte einem Sozialarbeiter / Sozialpädagogen übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen ist, da sie mit der Beratung oder Betreuung bestimmter Personen einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, NZA-RR 2009, 651, 652 Rn. 18).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei aber dann dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispiele aus zu erfolgen hat; mit den Beispielen sind Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG, Urteil vom 20.03.1996 - 4 AZR 1969/94 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, II 3b der Gründe; BAG, NJOZ 2009, 4933, 4938f., Rn. 32; BAG, NZA-RR 2009, 651, 653, Rn. 26).

    Da vorliegend die von der Mitarbeiterin auszuübende Tätigkeit als ein einziger (großer) Arbeitsvorgang anzusehen und als solcher zu bewerten ist (s.o. a), ist es ausreichend, wenn das Heraushebungsmerkmal innerhalb des Arbeitsvorgangs in einem rechtlich erheblichen Ausmaß vorliegt (BAG, NZA-RR 2008, 189; BAG, NZA-RR 2009, 651, 652, Randziffer 20).

    Auf den genauen zeitlichen Umfang oder gar ein Überwiegen der das Heraushebungsmerkmal erfüllenden Tätigkeit kommt es nicht an (BAG, NZA-RR 2009, 651, 652, Randziffer 20).

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG, Urteil vom 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 - ZTR 2011, 165; BAG, Urteil vom 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - AP Nr. 310 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 28.01.2009 - 4 AZR 13/08; BAGE 129, 208).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei aber dann dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispiele aus zu erfolgen hat; mit den Beispielen sind Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG, Urteil vom 20.03.1996 - 4 AZR 1969/94 - AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, II 3b der Gründe; BAG, NJOZ 2009, 4933, 4938f., Rn. 32; BAG, NZA-RR 2009, 651, 653, Rn. 26).

  • BAG, 10.12.1975 - 4 AZR 41/75

    Eingruppierung: Begriff der "schwierigen Tätigkeit in Büchereien"

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
    Schwierige Tätigkeiten liegen danach vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit herausheben, wenn also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten gefordert sind oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (vgl. ständige Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart, z.B. Urteil vom 26.08.2011 - AS 11/11 - unter Bezug auf BAG, Urteil vom 10.12.1975 - 4 AZR 41/75 - AP BAT § 22 Nr. 90 - und BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 531/94 - AP BGB § 611 Kirchendienst, Nr. 21).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 3 Sa 34/02

    Familienhelferin - Eingruppierung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
    Es ist daher von einem einheitlichen (großen) Arbeitsvorgang auszugehen (ebenso LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003 - 3 Sa 34/02 - Rn. 51, zitiert nach juris).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.01.2012 - AS 19/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
    Allein der Umstand, dass die Mitarbeiterin im Rahmen ihrer Tätigkeit auch mit Klienten aus diesem Personenkreis zu tun haben kann, rechtfertigt es noch nicht, ihre Tätigkeit als schwierig im Sinne der Vergütungsgruppe S 12 Ziffer 1 des Anhangs B der Anlage 33 der AVR zu qualifizieren (Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 20.01.2012 - AS 19/11).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 531/94

    Eingruppierung einer Chefarztsekretärin

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
    Schwierige Tätigkeiten liegen danach vor, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit herausheben, wenn also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten ein höherer Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartige qualifizierte Fähigkeiten gefordert sind oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit gestellt werden (vgl. ständige Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart, z.B. Urteil vom 26.08.2011 - AS 11/11 - unter Bezug auf BAG, Urteil vom 10.12.1975 - 4 AZR 41/75 - AP BAT § 22 Nr. 90 - und BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 531/94 - AP BGB § 611 Kirchendienst, Nr. 21).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG, Urteil vom 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 - ZTR 2011, 165; BAG, Urteil vom 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - AP Nr. 310 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 28.01.2009 - 4 AZR 13/08; BAGE 129, 208).
  • BAG, 16.10.2002 - 4 AZR 579/01

    Eingruppierung einer Gleichstellungsbeauftragten

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
    Es ist daher zunächst zu prüfen, ob die Mitarbeiterin die Anforderung der Ausgangsfallgruppe erfüllt (vgl. BAG, NJOZ 2003, 2039).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
    Nur wenn es tatsächlich möglich ist, Tätigkeiten von unterschiedlicher Wertigkeit abzutrennen, werden diese nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst (BAG, Urteil vom 25.08.2010 - 4 AZR 5/09 - ZTR 2011, 165; BAG, Urteil vom 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - AP Nr. 310 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 28.01.2009 - 4 AZR 13/08; BAGE 129, 208).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.06.2013 - AS 3/13
    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des BAG, das in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern / Sozialpädagogen in Beratungs- und Betreuungstätigkeiten regelmäßig annimmt, dass die gesamte einem Sozialarbeiter / Sozialpädagogen übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen ist, da sie mit der Beratung oder Betreuung bestimmter Personen einem einheitlichen Arbeitsergebnis dient (vgl. BAG, Urteil vom 25.10.1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, NZA-RR 2009, 651, 652 Rn. 18).
  • ArbG Dortmund, 19.10.2011 - 10 Ca 2710/11

    Eingruppierung einer Familienpädagogin; Â"Sonstige BeschäftigteÂ" im Sinne der

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.11.2011 - AS 13/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 26.08.2011 - AS 11/11

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 625/96

    Eingruppierung eines staatlich anerkannten Sozialpädagogen im

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 25.03.2011 - AS 2/11

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Sozial- und Erziehungsdienst

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 12.05.2017 - AS 1/17
    (so auch KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13; Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht in Hamburg, Urteil vom 30.06.2015, I MAVO 1/15; LAG Baden- Württemberg, Urteil vom 22.05.2003, 3 Sa 34/02).

    39 Von einer schwierigen Tätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe S 12 ist dann auszugehen, wenn sie sich aus der Normaltätigkeit heraushebt, also im Vergleich zu den einfachen Arbeiten einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit oder andersartiger qualifizierter Fähigkeiten erfordert oder besondere Anforderungen an den Verstand oder die Konzentrationsfähigkeit verlangt (BAG, Urteil vom 25.10.1995, 4 AZR 531/94; ständige Rechtsprechung des KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; vom 21.06.2013, AS 03/13; vom 28.04.2017, AS 07/17).

    Maßgebend dafür ist der Arbeitsvertrag (BAG, Urteil vom 26.03.97, 4 AZR 489/95; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003, 3 Sa 34/02, Rn. 52; KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13).

    Es kann aber nicht festgestellt werden, dass die Tätigkeit der Mitarbeiterin sich von der Normaltätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen hervorhebt (KAG Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 26.08.2011, AS 11/11; Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13).

    Für diese Fälle ist die Sozialpädagogische Familienhilfe ungeeignet bzw. nicht aussichtsreich (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.05.2003, 3 Sa 34/02, Rn. 76 und 77; KAG Diözese Rottenburg Stuttgart, Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13; Münchener Kommentar, Tillmans, 6. Aufl., 2012, SGB VIII, Rn. 3 und 4).

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 18.12.2015 - AS 8/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

    1. Bei der Eingruppierung geht es um die Festsetzung, der für die Mitarbeiterin nach den Merkmalen der ab ihrer Einstellung auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (ständige Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart, z. B. Urteil vom 25.03.2011, AS 02/11; Urteil vom 18.11.2011, AS 13/11; Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13).

    Dabei kann auf die Rechtsprechung der staatlichen Gerichte für den öffentlichen Dienst zurückgegriffen werden, da die AVO-DRS sich stark an den TVöD des öffentlichen Dienstes anlehnt (Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13).

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.11.2015 - AS 8/15
    Bei der Eingruppierung geht es um die Festsetzung, der für die Mitarbeiterin nach den Merkmalen der ab ihrer Einstellung auszuübenden Tätigkeit maßgebenden Lohn- bzw. Gehaltsgruppe (ständige Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart, z. B. Urteil vom 25.03.2011, AS 02/11; Urteil vom 18.11.2011, AS 13/11; Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13).

    Dabei kann auf die Rechtsprechung der staatlichen Gerichte für den öffentlichen Dienst zurückgegriffen werden, da die AVO-DRS sich stark an den TVöD des öffentlichen Dienstes anlehnt (Kirchliches Arbeitsgericht der Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 21.06.2013, AS 03/13).

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