Rechtsprechung
KAG Rottenburg-Stuttgart, 27.06.2014 - AS 13/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- zmv-online.de
Wahlanfechtung - Überprüfung von Wahlvorschlagen
- schiering.org
Wahlanfechtung - Aufgaben Wahlausschuss - Einsicht in Wahlunterlagen
- recht.drs.de
Anfechtung der MAV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 27.06.2014 - AS 13/14
Weder für die Rechtzeitigkeit noch für die Frage der vorgeschriebenen Form kommt es darauf an, ob und wann das Original nachgesendet wird, da es allein auf die beim Empfänger erstellte körperliche Urkunde ankommt (BGHZ 144, 160; BGH, NJW 93, 3141). - RG, 29.04.1899 - V 354/98
Revisionseinlegung.
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 27.06.2014 - AS 13/14
Um den Rechtsschutzsuchenden die volle Fristausschöpfung zu ermöglichen, hat die Rechtsprechung schon frühzeitig die Übermittlung von Schriftsätzen durch Telefax gebilligt (so schon Reichsgericht, RGZ 44, 369). - LAG Düsseldorf, 25.03.2003 - 8 TaBV 70/02
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Unverzügliche Prüfung einer Vorschlagsliste
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 27.06.2014 - AS 13/14
Zur Unterstützung der Auffassung wird auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.07.2012 (7 ARB 21/11) bzw. des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 25.03.2003, 8 TaBV 70/02) verwiesen. - KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.03.2014 - AS 1/14
Auszug aus KAG Rottenburg-Stuttgart, 27.06.2014 - AS 13/14
Dafür ist es ausreichend, dass die Wahlanfechtung einen erheblichen Anfechtungstatbestand enthält, wobei dieser im Ergebnis nicht begründet sein muss (Kirchliches Arbeitsgericht Diözese Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 21.03.2014, AS 01/14).
- OLG Karlsruhe, 12.06.2013 - 7 W 26/13
Arzthaftung: Umfang der Aufklärungspflicht über alternative …
Entgegen der Auffassung des Landgerichts im Nichtabhilfebeschluss vom 17.04.2013, S. 3/4 (AS 43/44) muss sich der Antragsteller derzeit kein Mitverschulden gem. § 254 BGB entgegenhalten lassen, weil er die ihm nach seinem Vortrag (vgl. AS 13/14) empfohlene valgisierende "Closing-Wedge"-Osteotomie der proximalen Tibia links bisher nicht hat durchführen lassen.