Rechtsprechung
   KAGH, 04.05.2018 - M 12/2017   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31775
KAGH, 04.05.2018 - M 12/2017 (https://dejure.org/2018,31775)
KAGH, Entscheidung vom 04.05.2018 - M 12/2017 (https://dejure.org/2018,31775)
KAGH, Entscheidung vom 04. Mai 2018 - M 12/2017 (https://dejure.org/2018,31775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,31775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • zmv-online.de PDF

    Eingruppierung aufgrund besonders schwieriger fachlicher Tätigkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 13.09.2017 - 6 Sa 1036/17

    Eingruppierung eines als Gruppenleiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen

    Auszug aus KAGH, 04.05.2018 - M 12/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 26.10.2016 - 5 AZR 226/16; LAG Hamm, 13.9.2017 - 6 Sa 1036/17, Rn 75).
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 926/08

    Umgruppierung eines Fahrers von Flugzeugschleppern

    Auszug aus KAGH, 04.05.2018 - M 12/17
    Enthalten tarifliche Vergütungsgruppen neben allgemein gefassten Tätigkeitsmerkmalen bestimmte Beispielstätigkeiten, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Voraussetzungen für die Eingruppierung in die Vergütungsgruppe grundsätzlich gegeben, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BAG 23.3.2011 - 4 AZR 926/08, Rn 22 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 226/16

    Tarifvertragliche Regelung der Wegezeitenvergütung

    Auszug aus KAGH, 04.05.2018 - M 12/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 26.10.2016 - 5 AZR 226/16; LAG Hamm, 13.9.2017 - 6 Sa 1036/17, Rn 75).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 493/08

    Bezugnahme auf Arbeitsvertrags-Richtlinien

    Auszug aus KAGH, 04.05.2018 - M 12/17
    26 Die Auslegung von Arbeitsvertragsrichtlinien richtet sich, obwohl es sich nicht um normativ wirkende Tarifregelungen handelt, sondern um Kollektivvereinbarungen besonderer Art, nach den für die Tarifauslegung maßgeblichen Grundsätzen (vgl. BAG 18.11.2009 - 4 AZR 493/08, Rn 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht