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   KAGH, 07.11.2008 - M 12/08   

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KAGH, 07.11.2008 - M 12/08 (https://dejure.org/2008,56226)
KAGH, Entscheidung vom 07.11.2008 - M 12/08 (https://dejure.org/2008,56226)
KAGH, Entscheidung vom 07. November 2008 - M 12/08 (https://dejure.org/2008,56226)
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  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus KAGH, 07.11.2008 - M 12/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt eine Einstellung vor, wenn eine Person in den Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit den schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen (vgl. BAG 12.11.2002 AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 43; 25.1.2005 AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 114).

    Im Hinblick auf den Schutzzweck der Mitbestimmung, der vornehmlich den Interessen der schon vorhandenen Belegschaft diene, kommt jedoch nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts eine Einstellung nicht nur bei der erstmaligen Eingliederung eines Mitarbeiters in den Betrieb in Betracht; Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts verlangten vielmehr eine erneute Beteiligung des Betriebsrats dann, wenn sich die Umstände der Beschäftigung -ohne dass eine Versetzung vorläge -aufgrund einer neuen Vereinbarung grundlegend änderten (BAG AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 114).

    Das Bundesarbeitsgericht bezog sich im Beschluss vom 25.1.2005 auf den Fall, dass der Arbeitgeber durch die Erhöhung des vertraglich vereinbarten Arbeitszeitvolumens einen Arbeitsplatz besetzen wollte, den er zuvor ausgeschrieben hatte (BAG AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 114).

    Nach Sinn und Zweck der Mitbestimmung ist es daher nicht zutreffend, wenn angenommen wird, der Arbeitsbereich werde räumlich und funktional bestimmt; er habe keine zeitliche Komponente (so noch BAG 25.1.2005 AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 114).

  • BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06

    Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus KAGH, 07.11.2008 - M 12/08
    Es hat diese Einschränkung im Beschluss vom 15.5.2007 aufgegeben (AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30).
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