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   KAGH, 09.07.2021 - M 26/2020   

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KAGH, 09.07.2021 - M 26/2020 (https://dejure.org/2021,49777)
KAGH, Entscheidung vom 09.07.2021 - M 26/2020 (https://dejure.org/2021,49777)
KAGH, Entscheidung vom 09. Juli 2021 - M 26/2020 (https://dejure.org/2021,49777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Zulässigkeit einer Zulagengewährung außerhalb der AVR-Caritas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 26/20
    Deren Leitsatz lautet (BAG 20.11.2012 - 1 AZR 179/11):.

    Beide Regelungskonzepte erreichen durch unterschiedliche Regularien, beim Tarifvertrag gemäß § 4 TVG, beim Dritten Weg durch die Inbezugnahme, dass die von Repräsentanten der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite ausgehandelten Vertragsbedingungen das einzelne Arbeitsverhältnis gestalten (vgl. BAG 20.11.2012 - 1 AZR 179/11, Rdnr. 119).

    Die Unabdingbarkeit wird daher wie beim Tarifvertrag durch das Günstigkeitsprinzip (§ 4 Absatz 3 TVG) begrenzt (vgl. BAG 20.11.2012 - 1 AZR 179/11; Richardi, § 15 Rdnr. 70).

  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09

    Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG

    Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 26/20
    Ein solches Entgeltschema beinhaltet, dass es die Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (vgl. BVerwG 08.11.2011 - 6 P23.10; BAG 19.10.2011 - 4 ABR 119/09).

    Nicht mitbestimmungspflichtig ist die Gewährung einer Zulage folglich dann, wenn sie Arbeitnehmern ohne Rücksicht auf die Zuordnung zu einer bestimmten Vergütungsgruppe generell für bestimmte Erschwernisse gezahlt wird, unter denen die Arbeit zu leisten ist (vgl. BAG 19.10.2011 - 4 ABR 119/09, Rdnr. 22).

  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 535/84

    Anrechnung von Prämien bei Tariflohnerhöhung

    Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 26/20
    Tarifverträge, die günstigere Arbeitsbedingungen verhindern wollen, sind nicht mehr vom Koalitionsgrundrecht des Artikel 9 Absatz 3 GG gedeckt und wegen Verstoßes gegen § 4 Absatz 3 TVG unwirksam (vgl. BAG 26.02.1986 - 4 AZR 535/84, Rdnr. 14; HWK / Henssler, § 4 TVG Rdnr. 34).
  • BAG, 12.08.1997 - 1 ABR 13/97

    Deutsche Telekom AG - Umkategorisierung von Dienstposten

    Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 26/20
    41 Bei der Höhergruppierung gemäß § 35 Absatz 1 Nr. 2 MAVO handelt es sich um eine Umgruppierung, die auf der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit oder - bei unveränderten Arbeitsbedingungen - auf einer Änderung der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen beruht (vgl. BAG 12.08.1997 - 1 ABR 13/97; Eichstätter Kommentar / Schmitz, § 35 MAVO Rdnr. 34).
  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17

    Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung

    Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 26/20
    Eine Eingruppierung liegt demgegenüber dann vor, wenn die Zulagengewährung in ein Vergütungsgruppensystem eingebunden ist, zum Beispiel wenn die Zulage die Funktion einer Zwischengruppe erfüllt (BAG 15.05.2019 - 7 ABR 46/17, Rdnr. 34 mit weiteren Nachweisen; Eichstätter Kommentar / Schmitz, § 35 MAVO Rdnr. 29).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 P 12.07

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 26/20
    Sie soll verhindern, dass einzelne Arbeitnehmer zu Unrecht bevorzugt und andere zu Unrecht benachteiligt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht 28.08.2008 - 6 P 12.07; KAGH 15.05.2020 - M 17/2019 Rdnr. 21).
  • BAG, 24.06.1986 - 1 ABR 31/84

    Betriebsrat: Begriff der mitbestimmungspflichtigen Eingruppierung i. S. von § 99

    Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 26/20
    Die Stellung des Arbeitnehmers innerhalb der Vergütungsordnung bleibt davon unberührt (vgl. BAG 24.06.1986 - 1 ABR 31/84, Rdnr. 27).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 26/20
    Ebenso, wie die Tarifautonomie bezweckt, die strukturelle Unterlegenheit der einzelnen Arbeitnehmer beim Abschluss von Arbeitsverträgen durch kollektives Handeln auszugleichen und damit ein annähernd gleichgewichtiges Aushandeln der Löhne und Arbeitsbedingungen zu ermöglichen (vgl. BVerfG 26.06.1991 - 1 BvR 779/85, Rdnr. 48), sichert die Kirche gemäß Artikel 7 Absatz 1 GrO das Verhandlungsgleichgewicht ihrer abhängig Beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Abschluss und Gestaltung der Arbeitsverträge durch das paritätisch ausgestaltete Arbeitsrechtsregelungsverfahren (vgl. Richardi, § 15, Rdnr. 6).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 13/20
    Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 26/20
    Die Revision der Klägerin gegen das am 20.07.2020 verkündete Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichtes der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AS 13/20) wird zurückgewiesen.
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