Rechtsprechung
KAGH, 09.07.2021 - M 27/2020 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Beteiligungsfähigkeit des Diözesanbischofs vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.09.2020 - AS 26/20
Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 27/20
Die Revision der Klägerin gegen das am 21.09.2020 verkündete Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart (AS 26/20) wird zurückgewiesen.8 Die Klägerin beantragt, 1. unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Kirchlichen Arbeitsgerichts Rottenburg-Stuttgart vom 21.09.2020 (AS 26/20).
4 festzustellen, dass der Beklagte zu 2) gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 26 Absatz 1 Satz 1 MAVO verstoßen hat, indem er das Gesetz zur Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung anlässlich der Corona-Pandemie am 30.03.2020 in Kraft gesetzt hat, ohne vorher die Klägerin hierzu angehört zu haben; 2. unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Kirchlichen Arbeitsgerichts Rottenburg-Stuttgart vom 21.09.2020 (AS 26/20) festzustellen, dass der Beklagte zu 2) gegen § 25 MAVO verstoßen hat, indem er vor Inkraftsetzung des Gesetztes zur Änderung der Mitarbeitervertretungsordnung anlässlich der Corona-Pandemie am 30.03.2020 der Klägerin keine Gelegenheit gegeben hat, auf die Inhalte der geplanten Novellierung der Mitarbeitervertretungsordnung Einfluss zu nehmen.
- KAG Rottenburg-Stuttgart, 21.01.2019 - AS 11/18
Auszug aus KAGH, 09.07.2021 - M 27/20
Eine Beteiligung kommt allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht, in denen die Gesetzgebungskompetenz des Bischofs unberührt bleibt (vgl. KAG Rottenburg-Stuttgart, Urteil vom 21.01.2019 - AS 11/18; nachfolgend KAGH, Beschluss vom 28.10.2019 - K 12/2019).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.04.2021 - VerfGH 140/20
Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss eines Oberlandesgerichts betreffend …
Ist nach dem einschlägigen Verfahrensrecht des Ausgangsverfahrens eine Zustellung oder sonstige Bekanntgabe an den Betroffenen erforderlich oder zumindest möglich, ist der Zugang bei diesem maßgeblich (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 27/20.VB-2, juris, Rn. 3 m. w. N.).