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   KAGH, 14.12.2018 - M 6/2018   

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KAGH, 14.12.2018 - M 6/2018 (https://dejure.org/2018,56301)
KAGH, Entscheidung vom 14.12.2018 - M 6/2018 (https://dejure.org/2018,56301)
KAGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2018 - M 6/2018 (https://dejure.org/2018,56301)
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    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der stationären Jugendhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 967/94

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin nach BAT -KF

    Auszug aus KAGH, 14.12.2018 - M 6/18
    Da eine pauschale Überprüfung diesbezüglich keine Zweifel begründet, kann von der EGr S 11b ausgegangen werden und es sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden EGr S 12 zu prüfen (vgl. dazu BAG 20.3.1996 - 4 AZR 967/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 24 unter II. 3. der Gründe).

    16 a) Den Beispielen a) bis d) in der Anmerkung 11 ist gemeinsam, dass der Sozialarbeiter mit Personen umzugehen hat, die regelmäßig vielgestaltige oder umfangreiche soziale Probleme mitbringen (vgl. BAG 20.3.1996 - 4 AZR 967/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 24 unter II. 3. b) der Gründe).

    Trifft eines der Tätigkeitsbeispiele der Anmerkung 11 zu, ist auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (vgl. BAG 20.3.1996 - 4 AZR 967/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 24 unter II. 3. b) der Gründe).

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 780/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters in der Heimaufsicht

    Auszug aus KAGH, 14.12.2018 - M 6/18
    Zur Protokollerklärung Nr. 12 c) hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die begleitende Fürsorge für Heimbewohner genügt, um eine schwierige Tätigkeit anzunehmen (vgl. BAG 1, 3.1995 - 4 AZR 8/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 19 unter II. 3. d) der Gründe a.E.; 9.7.1997 - 4 AZR 780/95 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 39 unter II. 4.1 der Gründe).
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus KAGH, 14.12.2018 - M 6/18
    Zur Protokollerklärung Nr. 12 c) hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die begleitende Fürsorge für Heimbewohner genügt, um eine schwierige Tätigkeit anzunehmen (vgl. BAG 1, 3.1995 - 4 AZR 8/94 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 19 unter II. 3. d) der Gründe a.E.; 9.7.1997 - 4 AZR 780/95 - AP §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter Nr. 39 unter II. 4.1 der Gründe).
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