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   KAGH, 15.12.2017 - M 2/2017   

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https://dejure.org/2017,54798
KAGH, 15.12.2017 - M 2/2017 (https://dejure.org/2017,54798)
KAGH, Entscheidung vom 15.12.2017 - M 2/2017 (https://dejure.org/2017,54798)
KAGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - M 2/2017 (https://dejure.org/2017,54798)
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    Mitbestimmung bei Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94

    Mitbestimmung des Personalrats - Neueingruppierung bei Übertragung anderer

    Auszug aus KAGH, 15.12.2017 - M 2/17
    Später wird darauf hingewiesen, dass die Eingruppierung zu überprüfen sei, wenn einem Mitarbeiter ein neuer Arbeitsbereich übertragen werde, der sich von dem bisherigen erheblich unterscheidet (Rdnr. 48 mit Verweis auf BAG 21.3.1995 - 1 ABR 46/94).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 17.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Übertragung einer höher zu bewertenden

    Auszug aus KAGH, 15.12.2017 - M 2/17
    Sie soll verhindern, dass einzelne Arbeitnehmer zu Unrecht bevorzugt und andere zu Unrecht benachteiligt werden (vgl. BVerwG 27.5.2009 - 6 P 17/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.04.2016 - 4 TaBV 17/15

    Mitwirkungsrecht des Personalrats - Verwirkung - Übertragung einer höher zu

    Auszug aus KAGH, 15.12.2017 - M 2/17
    Das kann bei einem Untätigbleiben über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren anzunehmen sein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 20.04.2016 - 4 TaBV 17/15 m.w.N.).
  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

    Auszug aus KAGH, 15.12.2017 - M 2/17
    Sollte die primär darlegungsbelastete Partei keine nähere Kenntnis der maßgeblichen Umstände und auch keine Möglichkeit zur weiteren Sachverhaltsaufklärung haben, kann zu ihren Gunsten eine sekundäre Darlegungslast den Prozessgegner treffen, wenn diesem nähere Angaben ohne weiteres möglich und zumutbar sind (vgl. BAG 17.3.2016 - 2 AZR 110/15 mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Dortmund, 19.10.2011 - 10 Ca 2710/11

    Eingruppierung einer Familienpädagogin; Â"Sonstige BeschäftigteÂ" im Sinne der

    Auszug aus KAGH, 15.12.2017 - M 2/17
    Mit Schreiben vom 28.04.2016 beantragten sie übereinstimmend eine Höhergruppierung von EG S 8b Stufe 5 auf S 12 Stufe 5 unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 19.10.2011 (10 Ca 2710/11).
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 20.07.2020 - AS 13/20
    Mit der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit muss nicht zwangsläufig auch ein Wechsel der Vergütungsgruppe verbunden sein, denn der Mitbestimmungstatbestand steht im Zusammenhang mit dem beruflichen Aufstieg (KAGH, Urteil vom 15.05.2020 - M 17/2029, BeckRS 2020, 13055 Rn. 21; Urteil vom 15.12.2017 - M 02/2017, BeckRS 2017, 138712 Rn. 17; a. A. wohl 16.

    Eine höherwertige Tätigkeit kann auch nach der Organisation des Dienstgebers anzunehmen sein, wenn umfangreichere Aufgaben übertragen werden, ohne dass sich im Ergebnis die Eingruppierung ändert (KAGH, Urteil vom 15.05.2020 - M 17/2029, BeckRS 2020, 13055 Rn. 21; Urteil vom 15.12.2017 - M 02/2017, BeckRS 2017, 138712 Rn. 17; Jüngst, in: Thiel / Fuhrmann / Jüngst, a. a. O., § 35 MAVO, Rn. 53).

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 19.10.2020 - AS 23/20
    Mit der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit muss nicht zwangsläufig auch ein Wechsel der Vergütungsgruppe verbunden sein, denn der Mitbestimmungstatbestand steht im Zusammenhang mit dem beruflichen Aufstieg (KAGH, Urteil vom 15.05.2020 - M 17/2029, BeckRS 2020, 13055, Rn. 21; Urteil vom 15.12.2017 - M 02/2017, BeckRS 2017, 138712, Rn. 17; a.A. wohl Schmitz, in: Eichstätter Kommentar, a.a.O., § 35 MAVO, Rn. 48).

    Eine höherwertige Tätigkeit kann auch nach der Organisation des Dienstgebers anzunehmen sein, wenn umfangreichere Aufgaben übertragen werden, ohne dass sich im Ergebnis die Eingruppierung ändert (KAGH, Urteil vom 15.05.2020 - M 17/2029, BeckRS 2020, 13055, Rn. 21; Urteil vom 15.12.2017 - M 02/2017, BeckRS 2017, 138712, Rn. 17; Thiel / Fuhrmann / Jüngst, a.a.O., § 35 MAVO, Rn. 53).

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