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   KAGH, 27.02.2009 - M 14/08   

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https://dejure.org/2009,52135
KAGH, 27.02.2009 - M 14/08 (https://dejure.org/2009,52135)
KAGH, Entscheidung vom 27.02.2009 - M 14/08 (https://dejure.org/2009,52135)
KAGH, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - M 14/08 (https://dejure.org/2009,52135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zur Reichweite der Mitwirkungsrechte der MAV im Hinblick auf Schwerbehinderte - hier insbesondere Vorlage des Verzeichnisses der beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen gemäß § 80 I SGB IX

  • zmv-online.de PDF

    Anspruch der MAV auf Vorlage von Unterlagen nach § 80 SGB IX (Schwerbehindertenverzeichnis)

  • schiering.org

    Keine Übermittlung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX der Kopien der Anzeige nach § 80 Abs. 2 Satz 1 SGB IX und des Verzeichnisses nach § 80 Abs. 1 SGB IX an die MAV, aber Anspruch gemäß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.11.1984 - 1 ABR 64/82

    Wirtschaftsausschuß - Vorbereitung von Sitzungen

    Auszug aus KAGH, 27.02.2009 - M 14/08
    Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung wäre es zu eng, den Begriff der Vorlage auf die Einsichtnahme zu beschränken (so auch zum Begriff der Vorlage in § 106 BetrVG BAG AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 3).

    Es steht dem aber nicht entgegen, dass sie sich anhand der Unterlagen Notizen machen können (so ausdrücklich BAG AP BetrVG 1972 § 106 Nr. 3).

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus KAGH, 27.02.2009 - M 14/08
    Es kann zweifelhaft sein, ob die in der Gesetzesbestimmung auferlegte Verpflichtung noch dem öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrecht zuzuweisen ist, das als für alle geltendes Gesetz i. S. des Art. 137 Abs. 3 WRV auch die Kirchen bindet, oder ob sie eine Regelung enthält, die dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht zuzuordnen ist und deshalb insoweit nicht zu dem für alle geltenden Gesetz gehört ( vgl. BVerfGE 46, 73 Â?94Â?).
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