Rechtsprechung
   KAGH, 31.08.2012 - M 15/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,62053
KAGH, 31.08.2012 - M 15/11 (https://dejure.org/2012,62053)
KAGH, Entscheidung vom 31.08.2012 - M 15/11 (https://dejure.org/2012,62053)
KAGH, Entscheidung vom 31. August 2012 - M 15/11 (https://dejure.org/2012,62053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,62053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Zustimmung der MAV für zukünftig geplante Bauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 27.92

    Personalvertretung - Sicherheitsbeauftragte - Bestellung von

    Auszug aus KAGH, 31.08.2012 - M 15/11
    Es genügt nicht, dass eine Maßnahme sich nur mittelbar auf den Arbeits-oder Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auswirkt (ebenso zu § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 LPVG Baden-Württemberg, der § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG entspricht, BVerwG vom 18.5.1994-6 P 27.92, AP Nr. 1 zu§ 719 RVO).
  • BVerwG, 08.01.2001 - 6 P 6.00

    Kurzpausen während der Bildschirmarbeit; Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen;

    Auszug aus KAGH, 31.08.2012 - M 15/11
    Nach Wortlaut und Sinn des§ 36 Abs. 1 Nr. 10 MAVO muss die beabsichtigte Maßnahme darauf abzielen, das Risiko von Gesundheitsschädigungen oder Unfällen innerhalb der Einrichtung zu mindern oder einen effektiven Arbeits-und Gesundheitsschutz zu gewährleisten (ebenso zu § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG BVerwG vom 8.1.2001-6 P 6.00, AP Nr. 79 zu § 75 BPersVG).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus KAGH, 31.08.2012 - M 15/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb bereits im Beschluss vom 3.5.1994 - 1 ABR 24/93 (AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972) seine ursprünglich entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben; es erkennt ohne Rückgriff auf§ 23 Abs. 3 BetrVG bei der Verletzung der Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG einen Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung der mitbestimmungswidrigen Maßnahme an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht