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   KG, 01.02.2005 - 1 W 528/01   

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https://dejure.org/2005,8670
KG, 01.02.2005 - 1 W 528/01 (https://dejure.org/2005,8670)
KG, Entscheidung vom 01.02.2005 - 1 W 528/01 (https://dejure.org/2005,8670)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 1 W 528/01 (https://dejure.org/2005,8670)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde einer Religionsgemeinschaft gegen die Zurückweisung ihrer Anmeldung in das Vereinsregister; Eintragungsfähigkeit eines irreführenden Vereinsnamens; Rechtsschutzbedürfnis für die erneute Anmeldung eines Vereins zur Eintragung

  • Judicialis

    BGB § 59; ; BGB § 60; ; FGG § 160 a Absatz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 59; BGB § 60; FGG § 160a Absatz 1
    Zur Zulässigkeit einer erneuten Anmeldung eines Vereins in das Vereinsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 130
  • NZG 2006, 557 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04

    Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 1 W 528/01
    Denn durch die Zurückweisung der Anmeldung auf Eintragung des Vereins wird nicht der Vorstand, sondern der Verein beschwert (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2004, 1 W 269/04, zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLG NJW-RR 1991, 958; OLG Hamm OLGR 1999, 344 mwN).

    Das Amtsgericht hat insoweit zwar die Auffassung vertreten, dass allein schon aus der Satzung ohne weiteres ersichtlich sein müsste, dass der Verein als nichtwirtschaftlicher Verein anzusehen ist (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 26. Oktober 2004, 1 W 269/04 und 295/04, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • KG, 26.10.2004 - 1 W 295/04

    Vereinsregistereintragung: Eintragungsfähigkeit eines gemeinnützigen Vereins

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 1 W 528/01
    Der insoweit angenommene Verstoß gegen die entsprechend anzuwendende Regelung des § 18 Absatz 2 HGB (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 19. August 2004, 1 W 190/01; Beschluss vom 26. Oktober 2004, 1 W 295/04, zur Veröffentlichung vorgesehen; OLG Frankfurt OLGR 2001, 54; OLG Hamm OLGR 1999, 344) stellt auch ein Eintragungshindernis dar.
  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 1 W 528/01
    Denn durch die Zurückweisung der Anmeldung auf Eintragung des Vereins wird nicht der Vorstand, sondern der Verein beschwert (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Oktober 2004, 1 W 269/04, zur Veröffentlichung vorgesehen; BayObLG NJW-RR 1991, 958; OLG Hamm OLGR 1999, 344 mwN).
  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 1 W 528/01
    Denn auch im Zivilprozess ist die Anordnung einer sofortigen Beschwerde nicht notwendig mit einer materiellen Rechtskraft der der sofortigen Beschwerde unterliegenden Entscheidungen verbunden (vgl. BGH NJW 2004, 1805 = MDR 2004, 961 zur sofortigen Beschwerde nach § 127 Absatz 2 Satz 2 ZPO n.F.).
  • BayObLG, 28.08.1996 - 3Z BR 75/96

    Anwalts-GmbH: Eintragung - Beteiligung der zuständigen Anwaltskammer - Bestimmung

    Auszug aus KG, 01.02.2005 - 1 W 528/01
    Diese Wirkungen sind für eine Entscheidung in einem Registereintragungsverfahren, in dem neben dem Eintragungswilligen keine weiteren Personen beteiligt sind, zu verneinen (vgl. Senat OLG-NL 2001, 205, 206; BayObLGZ 1996, 188, 190f.; Keidel/Zimmermann, aaO, § 31 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 09.07.2013 - II ZB 7/13

    Handelsregistersache: Gleichlautender zweiter Eintragungsantrag nach Rücknahme

    Wenn ein Eintragungsantrag zurückgewiesen wurde, fehlt für einen gleichlautenden Antrag das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (KG, FGPrax 2005, 130, 131; Nedden-Boeger in Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 3. Aufl., § 382 Rn. 38 f.; MünchKomm ZPO/Krafka, 3. Aufl., § 382 FamFG Rn. 15; Keidel/Heinemann, FamFG, 17. Aufl., § 382 Rn. 16).

    Ob neben einer Änderung der Sach- und Rechtslage, die nicht ersichtlich ist, auch eine offensichtlich falsche Erstentscheidung ausnahmsweise einen erneuten Eintragungsantrag rechtfertigt (so KG, FGPrax 2005, 130, 131), kann dahinstehen.

  • KG, 03.12.2012 - 12 W 69/12

    Weiterhin keine Registereintragung für einen Verein, der für sexuelle Handlungen

    Das Amtsgericht Charlottenburg hat nicht geprüft, ob der Anmeldung nicht das Rechtsschutzbedürfnis fehlte, das auch in Verfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorliegen muss und in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (KG, Beschluss vom 01.02.2005, 1 W 528/01, zitiert nach juris Rn. 11).
  • KG, 31.05.2011 - 1 W 119/08

    Verfahren des Nachlassgerichts über die Feststellung der Rechtsnachfolge in das

    Entscheidungen der Gerichte in Handels- und Vereinsregistersachen entfalten im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Vollständigkeit und Richtigkeit der Register keine materielle Rechtskraft (Senat, FGPrax 2005, 130, 131; VIZ 2002, 596, 597; BayObLG, NJW 1996, 3217, 3218; BayObLGZ 1956, 287, 296).
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