Rechtsprechung
KG, 01.02.2018 - 10 W 21/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 406 ZPO, § 411 Abs 3 ZPO, § 412 ZPO
Ablehnung des Sachverständigen wegen Zweifel an Sachkunde oder Unzulänglichkeit des Gutachtens: Vorrang einer vorherigen Anhörung und/oder Erstellung eines neuen Gutachtens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
- wertermittlerportal
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
Ablehnung des gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schlechter Sachverständiger: Anhörung und neues Gutachten gehen Ablehnung vor!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schlechter Sachverständiger: Anhörung und neues Gutachten gehen Ablehnung vor! (IBR 2018, 232)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.01.2018 - 104a O 35/17
- KG, 01.02.2018 - 10 W 21/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus KG, 01.02.2018 - 10 W 21/18
Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris).Das Prozessrecht gibt in den §§ 411, 412 ZPO dem Gericht und den Parteien ausreichende Mittel an die Hand, solche Mängel zu beseitigen und auf ein Gutachten hinzuwirken, das als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung geeignet ist (BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04 -, Rn. 14, juris).
- OLG Hamm, 28.02.2013 - 32 W 1/13
Zeitliche Grenzen der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der …
Auszug aus KG, 01.02.2018 - 10 W 21/18
Dass sich der Sachverständige überhaupt rechtlich äußert, ist für sich genommen unschädlich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2013 - I-32 W 1/13 -, Rn. 18, juris). - OLG Jena, 16.06.2017 - 6 W 251/17
Auszug aus KG, 01.02.2018 - 10 W 21/18
Diese Kriterien sind z.B. dann erfüllt, wenn Stellungnahmen des Sachverständigen den Verfahrensbevollmächtigten der ihn ablehnenden Partei abwertende, persönlich herabwürdigende, überflüssige, weil nicht veranlasste unsachliche Äußerungen enthalten (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.06.2017 - 6 W 251/17 -, Rn. 18, juris).
- OLG München, 21.03.2011 - 1 W 110/11
Ablehnung des Sachverständigen im Arzthaftungsprozess: Befangenheitsbesorgnis …
Auszug aus KG, 01.02.2018 - 10 W 21/18
Den Wert des Beschwerdegegenstandes ist mit einem 1/3 des Gegenstandswert zu bemessen (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.03.2011 - 1 W 110/11 -, Rn. 17, juris). - KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07
Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des …
Auszug aus KG, 01.02.2018 - 10 W 21/18
Der in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidung des 12. Zivilsenats des Kammergerichts vom 06.09.2007 (- 12 W 52/07 -, juris) liegt ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. - BGH, 11.06.2008 - X ZR 124/06
Befangenheit eines Sachverständigen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Auszug aus KG, 01.02.2018 - 10 W 21/18
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, GRUR-RR 2008, 365).