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   KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23   

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https://dejure.org/2023,2845
KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,2845)
KG, Entscheidung vom 01.02.2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,2845)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,2845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Drittauskunft

    § 19 Abs 2 MarkenG, § 39 Abs 1 PostG, § 39 Abs 3 S 3 PostG, EGRL 48/2004, § 383 Abs 1 Nr 6 ZPO
    Auskunftsanspruch eines Markeninhabers gegen einen Postdienstleister auf Mitteilung von Name und Anschrift des Einlieferers einer Warensendung - Drittauskunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsansprüche des Inhabers eines Kennzeichens gegen einen Postdienstleister über Name und Anschrift des Einlieferers einer Warensendung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Keine Drittauskunft gegen Postdienstleister

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 616
  • GRUR-RR 2023, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.01.2022 - C-261/20

    HOAI-Mindestsätze: Schlägt EU-Rechtswidrigkeit auf die Verträge durch?

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Die Pflicht zur Verwirklichung des Richtlinienziels im Auslegungswege findet ihre Grenzen an dem nach der innerstaatlichen Rechtstradition methodisch Erlaubten (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Januar 2022 - C-261/20 -, Rn. 28 - Thelen Technopark Berlin; BGH, Urteil vom 3. November 2022 - VII ZR 724/21 -, Rn. 38, juris).

    Daher gestattet eine Bestimmung einer Richtlinie - selbst wenn sie klar, genau und unbedingt ist - es dem nationalen Gericht nicht, eine dieser Bestimmung entgegenstehende Bestimmung seines innerstaatlichen Rechts auszuschließen, wenn aufgrund dessen einer Privatperson - wie hier der Antragsgegnerin - eine zusätzliche Verpflichtung auferlegt würde (vgl. etwa aus neuerer Zeit EuGH, Urteil vom 18. Januar 2022 - C-261/20 -, Rn. 32 - Thelen Techno Park Berlin).

  • EuGH, 24.06.2019 - C-573/17

    Poplawski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Zwar ist nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, verpflichtet, dann, wenn es eine nationale Regelung nicht den Anforderungen des Unionsrechts entsprechend auslegen kann, für die volle Wirksamkeit dieser Bestimmungen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 24. Juni 2019 - C-573/17 -, Rn. 58, - Pop?awski).
  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Zwar muss ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privatpersonen anhängig ist, bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand von Wortlaut und Zweck der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (vgl. etwa EuGH Urteil vom 15. Januar 2014 - C-176/12 -, Rn. 38 - Association de médiation sociale).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-580/13

    Coty Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Auch der Verweis der Antragstellerin auf die Entscheidungen des EuGH und des BGH in der Sache Coty Germany / Stadtsparkasse (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-580/13; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 51/12 - Davidoff Hot Water II) verhilft ihrem Antrag nicht zum Erfolg.
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Im Gegensatz zum "Bankgeheimnis", das lediglich einer vertraglichen Vereinbarung inter partes entspringt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05 -, Rn. 17 f., juris), existiert im vorliegenden Fall eine eindeutige - gesetzliche, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Art. 10 GG umsetzende - Regelung, unter welchen Voraussetzung eine Auskunft erteilt werden darf.
  • BGH, 03.11.2022 - VII ZR 724/21

    Honorarvereinbarung auf Grundlage der Mindestsätze der HOAI im Verhältnis

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Die Pflicht zur Verwirklichung des Richtlinienziels im Auslegungswege findet ihre Grenzen an dem nach der innerstaatlichen Rechtstradition methodisch Erlaubten (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Januar 2022 - C-261/20 -, Rn. 28 - Thelen Technopark Berlin; BGH, Urteil vom 3. November 2022 - VII ZR 724/21 -, Rn. 38, juris).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Das Postgeheimnis schützt auch den, der es für Straftaten oder andere rechtswidrige Handlungen missbraucht (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 -, Rn. 54, juris; Hilgendorf, aaO., Rn. 83).
  • BGH, 21.10.2015 - I ZR 51/12

    EU-Grundrechtecharta Art. 8 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1, Art. 17, Art. 47 Satz 1, Art.

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Auch der Verweis der Antragstellerin auf die Entscheidungen des EuGH und des BGH in der Sache Coty Germany / Stadtsparkasse (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-580/13; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 51/12 - Davidoff Hot Water II) verhilft ihrem Antrag nicht zum Erfolg.
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