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   KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23 - 122 Ss 7/23, 122 Ss 7/23, 3 ORbs 19/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6012
KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23 - 122 Ss 7/23, 122 Ss 7/23, 3 ORbs 19/23 (https://dejure.org/2023,6012)
KG, Entscheidung vom 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23 - 122 Ss 7/23, 122 Ss 7/23, 3 ORbs 19/23 (https://dejure.org/2023,6012)
KG, Entscheidung vom 01. März 2023 - 3 ORbs 19/23 - 122 Ss 7/23, 122 Ss 7/23, 3 ORbs 19/23 (https://dejure.org/2023,6012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Gehörsverletzung, unterlassene Übersendung der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft, Gegenvorstellung, Zeitpunkt der Kenntnisnahme

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 103 Abs 1 GG, § 79 Abs 3 S 1 OWiG, § 80 Abs 1 OWiG, § 349 Abs 3 S 2 StPO, § 356a S 2 StPO
    Gehörsverletzung bei unterlassener Übersendung von Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft

  • IWW

    Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 79 Abs. 3 Satz 1, 80 OWiG, §§ 356a, 349 Abs. 3 StPO
    GG, OWiG, StPO

  • bussgeldsiegen.de

    Gehörsverletzung - unterlassene Übersendung der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 465 Abs. 1
    Maßgeblichkeit der Kenntnis des Betroffenen bei Frist nach § 356a StPO ; Kenntnis des Verteidigers nicht entscheidend für Frist nach § 356a StPO ; Keine Pflicht zur Übersendung der Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft im Zulassungsverfahren nach § 8O OWiG

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Anhörungsrüge im Zulassungsverfahren - Zeitpunkt der Kenntnisnahme vom Gehörsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 516
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 01.03.2007 - 2 Ss OWi 524/06

    Ordnungswidrigkeitsverfahren: Verfahren im Falle einer Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
    Soweit die Literatur (Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 80 Rn. 39a; Hadamitzky in KK-OWiG, a.a.O.) und vereinzelt auch die Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ss OWi 12/08 (11/08) - OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 -, jeweils juris) darauf verweisen, dass jedenfalls im Falle einer drohenden Überraschungsentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts - die hier nicht vorliegt - der Betroffene zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu den auf seinen Antrag hin ergangenen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft bekommen soll, wird der Senat auch in Zukunft solche Stellungnahmen übersenden.
  • OLG Schleswig, 27.03.2008 - 2 Ss OWi 12/08
    Auszug aus KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
    Soweit die Literatur (Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 18. Aufl., § 80 Rn. 39a; Hadamitzky in KK-OWiG, a.a.O.) und vereinzelt auch die Rechtsprechung (OLG Schleswig, Beschluss vom 27. März 2008 - 2 Ss OWi 12/08 (11/08) - OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 -, jeweils juris) darauf verweisen, dass jedenfalls im Falle einer drohenden Überraschungsentscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts - die hier nicht vorliegt - der Betroffene zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu den auf seinen Antrag hin ergangenen Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft bekommen soll, wird der Senat auch in Zukunft solche Stellungnahmen übersenden.
  • BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2803/06

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Kostenbeschlüssen im

    Auszug aus KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
    Denn es ist obergerichtlich geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Januar 2007 - 1 BvR 2803/06 - und Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
    Denn es ist obergerichtlich geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Januar 2007 - 1 BvR 2803/06 - und Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, jeweils juris).
  • OLG Köln, 10.10.2005 - 81 Ss OWi 41/05

    Kostenentscheidung bei Zurückweisung des Antrags auf Nachholung des rechtlichen

    Auszug aus KG, 01.03.2023 - 3 ORbs 19/23
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechender Anwendung des § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. OLG Köln VRS 109, 346).
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