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   KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97   

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https://dejure.org/1999,4488
KG, 01.07.1999 - 1 W 6784/97 (https://dejure.org/1999,4488)
KG, Entscheidung vom 01.07.1999 - 1 W 6784/97 (https://dejure.org/1999,4488)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 1999 - 1 W 6784/97 (https://dejure.org/1999,4488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erteilung eines dem eingezogenen Erbschein inhaltsgleichen Erbscheins; Verhältnis von formell rechtskräftigen Entscheidungen in Erbscheinsverfahren zur materiellen Rechtskraft; Fähigkeit der Beschwerdebefugnis eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers (hier: ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbscheinsverfahren; Beendigung; Erbscheinsantrag; Rechtsschutzinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 442 (Ls.)
  • FGPrax 1999, 227
  • NJ 1999, 659
  • FamRZ 2000, 577
  • Rpfleger 1999, 542
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 40/99

    Zur Wirksamkeit zweier Testamente

    Auch insoweit ist keine Bindungswirkung (vgl. BayObLGZ 1991, 323 und BayObLG NJW-RR 1998, 789; KG Rpfleger 1999, 542/543) eingetreten.
  • KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00

    Erhalt der Rechtsfähigkeit einer bei Inkrafttreten des Vereinigungsgesetzes der

    Bei Stellung eines verfahrensrechtlichen Antrages, der einem früheren, bereits formell rechtskräftig zurückgewiesenen Antrag inhaltsgleich ist, ist sein Vorliegen besonders zu prüfen und regelmäßig zu verneinen, wenn keine Umstände dargetan oder sonst ersichtlich sind, die ein berechtigtes Interesse an einer erneuten gerichtlichen Prüfung desselben Sachverhaltes begründen könnten (vgl. zu Vorstehendem OLG Brandenburg, OLG-NL 1997, 120; Senat Rpfleger 1999, 542/544 zum Erbscheinsverfahren).

    Gemäß Art. 18 Abs. 1 des Einigungsvertrages (BGBl. 1990, II 894) bleiben die vor dem Wirksamwerden des Beitritts ergangenen Entscheidungen der Gerichte der ehemaligen DDR grundsätzlich wirksam; dies gilt auch für Entscheidungen in Registersachen (vgl. zu Vorstehendem Nissel DtZ 1991, 239/240; Tietje DtZ 1994, 138/140; Senat, Rpfleger 1999, 542/544).

    Die dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegende Anmeldung vom 11. Juni 1999 leitete nach alledem ein neues Eintragungsverfahren ein (vgl. Senat Rpfleger 1999, 542), das ausschließlich nach den Vorschriften der §§ 56 ff. BGB zu beurteilen ist.

  • OLG Köln, 03.08.2011 - 2 Wx 114/11

    Zulässigkeit der Beschwerde des Fiskus gegen die Feststellung der

    Es ist auch im übrigen so, dass Feststellungsbeschlüsse zur Erbfolge in Nachlassverfahren nach § 352 FamFG nur in formelle, nicht aber in materielle Rechtskraft erwachsen (KG FGPrax 1999, 227; Prütting/Helms/Fröhler, FamFG, 2009, § 352 Rn. 14; Bahrenfuss/Schaal, FamFG, 2009, § 352 Rn. 44).
  • LG Freiburg, 23.07.2020 - 4 O 11/20

    Anforderungen an die Beratungspflicht eines Rechtsanwalts im Zusammenhang mit

    Denn Beschlüsse im Erbscheinsverfahren sind gemäß § 45 FamFG nur der formellen Rechtskraft fähig (Firsching/Graf/Krätzschel, Nachlassrecht, 11. Aufl. 2019, § 32 Rn. 11; Keidel/Zimmermann, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 352 Rn. 18; KG, Beschluss vom 01. Juli 1999 - 1 W 6784/97 -, Rn. 18, juris; BayObLGZ 1961, 200, 2006 unter VII).

    Denn das Rechtsschutzbedürfnis für einen solchen Antrag ohne neue Tatsachen, Beweismittel und neue Auslegungsgesichtspunkte wird von den Gerichten in der Regel verneint (BGH, FGPrax 2013, 219 Rn. 6 - Handelsregistereintragung; KG, Beschluss vom 01. Juli 1999 - 1 W 6784/97 -, Rn. 30, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Januar 1997 - 8 Wx 141/96 -, juris).

  • BayObLG, 21.03.2003 - 1Z BR 75/02

    Verweigerung der Einziehung eines Erbscheins - Wirksamkeit eines Testaments bei

    In diesem neuen Verfahren sind die Instanzen nicht an die früheren Entscheidungen gebunden, da formell rechtskräftige Entscheidungen in Erbscheinsverfahren nicht in materielle Rechtskraft erwachsen (vgl. BGHZ 47, 58; BayObLGZ 1953, 261/264; 1961, 200/206; BayObLG FamRZ 1986, 1151/1152; KG JFG 14, 286; NJW 1955, 1074/1075; FGPrax 1999, 227; Jansen FGG 2. Aufl. § 18 Rn. 3, § 31 Rn. 11; Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 18 Rn. 8; Keidel/Zimmermann § 31 Rn. 2, 21, 23; Staudinger/Schilken BGB [19971 § 2361 Rn. 34).
  • AG Dresden, 19.04.2013 - 302 F 2847/11
    Die bloß formelle Möglichkeit, dass wegen fehlender materieller Rechtskraft der im vorangegangenen Verfahren ergangenen Entscheidung, eine abweichende Zweitentscheidung ergehen könnte, ist zur Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht ausreichend (vgl. z.B. KG Berlin, Beschluss vom 01.07.1999, Az.: 1 W 6784/97, Rz.: 30, zitiert nach juris).
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