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   KG, 01.07.2008 - 1 W 360/07, 1 W 361/07   

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https://dejure.org/2008,9218
KG, 01.07.2008 - 1 W 360/07, 1 W 361/07 (https://dejure.org/2008,9218)
KG, Entscheidung vom 01.07.2008 - 1 W 360/07, 1 W 361/07 (https://dejure.org/2008,9218)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 1 W 360/07, 1 W 361/07 (https://dejure.org/2008,9218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Zurückweisung dessen Antrags auf Austausch des vom Familiengericht ausgewählten Vereinsvormunds durch das Vormundschaftsgericht; Bestellung eines Einzelvormunds an Stelle des Amtsvormunds oder ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Zurückweisung dessen Antrags auf Austausch des vom Familiengericht ausgewählten Vereinsvormunds durch das Vormundschaftsgericht; Bestellung eines Einzelvormunds an Stelle des Amtsvormunds oder ...

  • Judicialis

    FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9; ; BGB § 1697; ; BGB § 1779; ; BGB § 1887

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrag eines nicht sorgeberechtigten Elternteils den ausgewählten Vereinsvormund durch einen Verwandten zu ersetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 238
  • FamRZ 2008, 2306
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 28.07.1986 - 1 W 1780/86

    Beschwerderecht der Eltern trotz Entziehung des Personensorgerechts; Auswahl des

    Auszug aus KG, 01.07.2008 - 1 W 360/07
    Die engen verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Mündel bleiben bestehen und rechtfertigen es, dass der Beschwerdeführer im Rahmen der §§ 1887 BGB, 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG die Interessen des Mündels wahrnimmt (Fortführung von Senat, Beschluss vom 28. Juli 1986, 1 W 1780/86 -).

    Der Beschwerdeführer wird durch die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts nicht in eigenen Rechten beeinträchtigt, weil ihm die Personensorge für das Mündel entzogen worden ist und die Auswahl des Vormunds zu den Personensorgeangelegenheiten gehört (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Juli 1986 - 1 W 1780/86 -, NJW-RR 1986, 1331; KGJ, 47, 30, 31).

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus KG, 01.07.2008 - 1 W 360/07
    Zwar soll die Prüfung der Erfolgsaussichten nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen, so dass bei der Beurteilung des Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht auf die in der Hauptsache gewonnenen Erkenntnisse zurückgegriffen werden darf (BVerfG, NJW 2005, 3489, 3490).
  • BayObLG, 27.02.1998 - 1Z BR 225/97

    Beschwerderecht eines vom Aufenthaltsbestimmungsrecht ausgeschlossenen Vaters

    Auszug aus KG, 01.07.2008 - 1 W 360/07
    Insbesondere geben die von dem Landgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Ausführungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in dessen Beschluss vom 27. Februar 1998 (1Z BR 225/97, FamRZ 1999, 870) hierfür nichts her.
  • OLG Celle, 09.08.2012 - 10 UF 192/12

    Beschwerdebefugnis eines von der elterlichen Sorge insgesamt bestandskräftig

    Dem von der elterlichen Sorge insgesamt bestandskräftig ausgeschlossenen Elternteil steht unter der Geltung des FamFG gegen eine Entscheidung, durch die der Ergänzungspfleger für einen Teilbereich der elterlichen Sorge ausgewählt und bestimmt wird, keine Beschwerdebefugnis zu (Abgrenzung zu KG - Beschluß vom 1. Juli 2008 - 1 W 360/07 und 1 W 361/07 - FamFR 2008, 2306 ff. = FG-Prax 2008, 238 f. = ZKJ 2008, 519 ff. = JAmt 2009, 455 ff. zur vor dem 1. September 2009 maßgeblichen Rechtslage).

    Denn jedenfalls der - wie vorliegend der Kindesvater - insgesamt von der elterlichen Sorge ausgeschlossene Elternteil ist nach zutreffender und (soweit ersichtlich) ganz einhelliger Auffassung in Rechtsprechung wie Schrifttum nicht in eigenen Rechten betroffen (vgl. BayObLG aaO; KG - Beschluß vom 1. Juli 2008 - 1 W 360/07 und 1 W 361/07 - FamFR 2008, 2306 ff. = FG-Prax 2008, 238 f. = ZKJ 2008, 519 ff. = JAmt 2009, 455 ff.; Keidel-Meyer-Holz a.a.O; Prütting/Helms-Abramenko a.a.O.; Meysen u.a.-Finke, Das Familienverfahrensrecht, FamFG § 59 Rz. 8; Schulte-Bunert/Weinreich-Unger, FamFG § 59 Rz. 9; ebenso für die Auswahl eines Vormundes OLG Braunschweig - Beschluß vom 23. Februar 2012 - 9 UF 27/12 - FamFR 2012, 237 = OLG Report Ost 24/12 Anm. 3 = BeckRS 2012, 07266 = juris).

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