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   KG, 01.07.2009 - 12 U 87/09   

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https://dejure.org/2009,10772
KG, 01.07.2009 - 12 U 87/09 (https://dejure.org/2009,10772)
KG, Entscheidung vom 01.07.2009 - 12 U 87/09 (https://dejure.org/2009,10772)
KG, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 12 U 87/09 (https://dejure.org/2009,10772)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Teilzahlungsvergleich mit Verfallklausel zwischen den Parteien eines Mietvertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reichweite eines Teilzahlungsvergleichs mit Verfallsdatum; Verzicht auf Einrede der Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Teilzahlungsvergleich mit Verfallklausel zwischen den Parteien eines Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Teilzahlungsvergleich mit Verfallklausel: Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung der Mietforderung: Teilzahlungsvergleich ersetzt grundsätzlich kein Urteil! (IMR 2010, 53)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1269
  • ZMR 2010, 33
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.2002 - VI ZR 288/00

    Anforderungen an ein abstraktes Schuldanerkenntnis; Rechtsfolgen eines

    Auszug aus KG, 01.07.2009 - 12 U 87/09
    Zwar hat die Klägerin schon erstinstanzlich auf Entscheidungen des BGH (NJW 1985, 792 und NJW 2002, 1791 ) hingewiesen, mit denen sich auch das Landgericht auseinandergesetzt hat.

    Nach dieser Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH ist die für rechtskräftig festgestellte Ansprüche geltende Verjährungsfrist von 30 Jahren unter Umständen in Einzelfällen auch auf Forderungen aus Anerkenntnissen oder Vergleichen anwendbar; stets muss jedoch das abgegebene Anerkenntnis oder der abgeschlossene Vergleich nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien dazu bestimmt sein, in seinen Rechtswirkungen ein "rechtskräftiges Feststellungsurteil" im Sinne des § 218 Abs. 1 BGB a. F. zu "ersetzen"; das ist dann der Fall, wenn der Zweck des Anerkenntnisses darin lag, dem Gläubiger die Anrufung des Gerichts zu ersparen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 30/83 - VersR 1985, 62 = NJW 1985, 791 ; Urteil vom 6. März 1990 - VI ZR 44/89 - VersR 1990, 755 = NJW-RR 1990, 664 ; Urteil vom 26. Februar 2002 - VI ZR 288/00 - VersR 2002, 996 = NJW 2002, 1791 ).

  • BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72

    Honorar nach den Gebührensätze der GOA

    Auszug aus KG, 01.07.2009 - 12 U 87/09
    Die allgemeine Wirkung des hier vom Erstbeklagten am 30. Juli 2002 abgegebenen deklaratorischen Schuldanerkenntnisses besteht darin, dass alle Einwendungen rechtlicher und tatsächlicher Natur für die Zukunft ausgeschlossen sind, die der Erstbeklagte als Schuldner bei der Abgabe kannte oder mit denen er mindestens rechnete (vgl. BGH WM 1974, 410).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Auszug aus KG, 01.07.2009 - 12 U 87/09
    Nach dieser Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH ist die für rechtskräftig festgestellte Ansprüche geltende Verjährungsfrist von 30 Jahren unter Umständen in Einzelfällen auch auf Forderungen aus Anerkenntnissen oder Vergleichen anwendbar; stets muss jedoch das abgegebene Anerkenntnis oder der abgeschlossene Vergleich nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien dazu bestimmt sein, in seinen Rechtswirkungen ein "rechtskräftiges Feststellungsurteil" im Sinne des § 218 Abs. 1 BGB a. F. zu "ersetzen"; das ist dann der Fall, wenn der Zweck des Anerkenntnisses darin lag, dem Gläubiger die Anrufung des Gerichts zu ersparen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 30/83 - VersR 1985, 62 = NJW 1985, 791 ; Urteil vom 6. März 1990 - VI ZR 44/89 - VersR 1990, 755 = NJW-RR 1990, 664 ; Urteil vom 26. Februar 2002 - VI ZR 288/00 - VersR 2002, 996 = NJW 2002, 1791 ).
  • BGH, 06.03.1990 - VI ZR 44/89

    Abbruch der Verhandlungen durch Einschlafenlassen

    Auszug aus KG, 01.07.2009 - 12 U 87/09
    Nach dieser Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH ist die für rechtskräftig festgestellte Ansprüche geltende Verjährungsfrist von 30 Jahren unter Umständen in Einzelfällen auch auf Forderungen aus Anerkenntnissen oder Vergleichen anwendbar; stets muss jedoch das abgegebene Anerkenntnis oder der abgeschlossene Vergleich nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien dazu bestimmt sein, in seinen Rechtswirkungen ein "rechtskräftiges Feststellungsurteil" im Sinne des § 218 Abs. 1 BGB a. F. zu "ersetzen"; das ist dann der Fall, wenn der Zweck des Anerkenntnisses darin lag, dem Gläubiger die Anrufung des Gerichts zu ersparen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1984 - VI ZR 30/83 - VersR 1985, 62 = NJW 1985, 791 ; Urteil vom 6. März 1990 - VI ZR 44/89 - VersR 1990, 755 = NJW-RR 1990, 664 ; Urteil vom 26. Februar 2002 - VI ZR 288/00 - VersR 2002, 996 = NJW 2002, 1791 ).
  • OLG Köln, 25.07.2016 - 7 U 79/16

    Verjährung von anerkannten Ansprüchen

    Diese Rechtsprechung ist auch nach der Schuldrechtsmodernisierung weiterhin anwendbar sein (etwa Münchener Kommentar/Grothe, BGB, § 197 Rdn. 24; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, Neubearbeitung § 202 Rdn. 19, § 212 Rdn. 21 a; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 197 Rdn. 8; Erman/Schmidt-Räntsch, BGB, 14. Aufl., § 197 Rdn. 14; Bacher in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Aufl., 38. Kap. Rdn. 18; KG MDR 2009, 1269 = NJOZ 2009, 1867; OLG Oldenburg ZfS 2014, 318; OLG Saarbrücken NJW-RR 2015, 25; anders Grunsky NJW 2013, 1336, 1338 ff., der schon die Rechtsprechung zum früheren Recht für verfehlt hält).

    Ein titelersetzendes Anerkenntnis liegt vor, wenn der Ersatzpflichtige dem Geschädigten ein schriftliches Anerkenntnis hinsichtlich der materiellen Zukunftsschäden abgibt, um ihm eine Feststellungsklage zu ersparen (BGH NJW 1985, 791; NJW-RR 1990, 664 f.; NJW 2002, 1978, 1880; KG MDR 2009, 1269 = NJOZ 2009, 1867; Bacher a.a.O. Rdn. 19).

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